Sprachkenntnisse
Die meisten Partnerhochschulen erwarten ein bestimmtes Sprachniveau entweder in der Landessprache oder in Englisch. Üblicherweise liegt dies bei einem Sprachniveau der hauptsächlichen Unterrichtssprache von B1 gemäß des GER, kann aber auch abweichend sein. Wenn Sie hierzu keine Informationen in unseren in ILU hinterlegten Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die Gastinstitution.
Ihre Sprachkenntnisse können Sie mit dem DAAD Sprachnachweis, dem Ergebnis des OLS Tests oder einem anderen aussagekräftigen Test gegenüber der Gasthochschule nachweisen. Ein solcher Nachweis sollte nicht älter als 12 Monate sein.
Fangen Sie frühzeitig an, Ihre Sprachkenntnisse auszuweiten, indem Sie z.B. einen der Sprachkurse des SLZ der TH Köln besuchen. Diese bringen Ihnen nicht nur ECTS, sondern bereiten Sie auch gut auf den Auslandsaufenthalt vor.
Hin und wieder verlangen die Partnerhochschulen auch andere, kostenpflichtige Nachweise. Dies ist noch die Ausnahme. Auf den Seiten des DAAD können Sie sich über mögliche Tests informieren. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Gasthochschule einen solchen kostenpflichtigen Test von Ihnen verlangt.
Online Language Support (OLS)
In der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration wird die Online-Sprachunterstützung über die EU Academy, der Lernmanagement-Plattform der Europäischen Kommission, für Geförderte beider Förderlinien (Erasmus+ in Europa KA131 und Erasmus+ Weltweit KA171) bereitgestellt.
Lerninhalte des Online Language Support:
Der offene Bereich bietet einige grundlegende Sprachlerninhalte. Hier werden nach und nach Teaser- und Schnuppervideos zur Verfügung gestellt, in denen die Sprachen sowie einige elementare Aspekte des Sprachenlernens vorgestellt werden.
Eine Anleitung zum Einstufungstest finden Sie dieser Kurzanleitung für Erasmus+ Geförderte.
Wissenswert für Sie:
Das Erasmus Team Ihrer Hochschule wird Sie vor Beginn Ihrer Mobilität per E-Mail einladen, sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren. Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Geförderte direkt in den Kernbereich von OLS und haben somit die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen.
Teilnehmende haben ab einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen Anspruch auf die Online-Sprachunterstützung.
Die Testpflicht vor Ausreise ist im Grant Agreement für Studierende vertraglich festgehalten.
Momentan gilt: Die Geförderten sind noch nicht mit einem Projekt verknüpft. Dadurch kann auch der Lernfortschritt der Geförderten seitens der Hochschule nicht überwacht werden.
Die Überprüfung, ob Geförderte einen Sprachtest vor Ausreise abgelegt haben, hat der DAAD daher zum 12. August 2022 aufgehoben.
Der Zugang zur Online Language Plattform besteht für drei Jahre.
Vor dem Studienaufenthalt ist es auch möglich, an einem Sprachkurs im Ausland teilzunehmen. Kosten für Sprachkurse können nicht übernommen werden.