Organisatorisches (Visa, Versicherung, Beurlaubung, Wohnen)
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Versicherung
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOMM noch die NA DAAD, noch die TH Köln haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen.
Folgende Versicherungen sollten laut EU KOMM gegeben sein:
• Krankenversicherung: In aller Regel verfügen Sie über eine studentische Versicherung, die durch die EHIC auch im europäischen Ausland gültig ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Informationen zu Versicherungsvoraussetzungen in Ihrem jeweiligen Gastland können Sie auch hier nachlesen.
• ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).
• Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht). Eine Privathaftpflicht sollte jeder besitzen. Oft greift im Rahmen des Erststudiums noch die Versicherung der Eltern. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren Eltern oder deren Versicherung direkt, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist.
• Unfallversicherungsschutz. Lesen Sie hier mehr über den Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse NRW
Sicherheit im Ausland
Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ ein. Nach dem Aufenthalt sollten Sie sich wieder austragen.