Wissenschaftliche Hilfskräfte
Als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche Hilfskraft mit Tutorium wird beschäftigt, wer mindestens einen einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss auf Bachelor-Niveau mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semester nachweist und zusätzlich an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Formulare
- Vertrag zur Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft (pdf, 2 MB)
- Personalbogen Hilfskräfte (pdf, 203 KB)
- LBV-Bogen "Persönliche Angaben zur Neu- und Wiedereinstellung von Hilfskräften" (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 338 KB)
- LBV-Bogen Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 409 KB)
- Ausfüllhilfe zum LBV-Bogen Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung (pdf, 990 KB)
- LBV-Bogen "Pauschsteuer" (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 1 MB)
- LBV-Bogen "Änderung der Verhältnisse" (pdf, 46 KB)
- LBV-Bogen Änderung der Anschrift/Bankverbindung (pdf, 66 KB)
Sobald ein einschlägiger Hochschulabschluss auf Masterniveau vorliegt, erfolgt keine weitere Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft, sondern bei Bedarf als wissenschaftliche Mitarbeiter*in.
Antragstellung und Genehmigung
Anträge auf Einstellung einer wissenschaftlichen Hilfskraft mit oder ohne Tutorium sind über die Fakultät an uns zu richten. Die Dienstverträge werden in der Regel für ein Jahr durch die*den Präsident*in geschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Hilfskräfte kann im Bereich zwischen 3 und 17 Stunden je nach Aufgabenstellung und Bedarf frei gewählt werden.
Die Beschäftigungsdauer als studentische und/oder wissenschaftliche Hilfskraft ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.
Weitere Informationen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen Arbeitszeit und Urlaub (pdf, 265 KB)
- Richtlinie zur Beschäftigung und Vergütung Wissenschaftlicher und Studentischer Hilfskräfte (pdf, 547 KB)
- Checkliste für die Einstellung von Hilfskräften (pdf, 126 KB)
- LBV-Merkblatt für Studentische Hilfskräfte (pdf, 21 KB)
- Kalkulationsrechner für wissenschaftliche Hilfskräfte ab 01.01.2024
- Vergütungstabelle für Hilfskräfte ab 01.03.2024
- Vergütungstabelle für Hilfskräfte ab 01.03.2025
- Stundennachweis Hilfskräfte 2024 (xlsx, 762 KB)
- Stundennachweis Hilfskräfte 2023 (xlsx, 762 KB)
- Urlaubsrechner (xlsx, 29 KB)
- Erläuterungen zu Arbeitszeit und Urlaubsanspruch (pdf, 22 KB)
- Ausnahme-Katalog für kürzere Vertragslaufzeiten bei SHK und WHK
Tätigkeiten
Wissenschaftliche Hilfskräfte erfüllen in den Fakultäten und Instituten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer lehrenden Person.
Sie unterstützen bei der Forschung, beispielsweise durch Literatur- und Quellenrecherche für wissenschaftliche Publikationen, Kommunikation mit Autoren und Verlagen, Lektorat, Manuskriptgestaltung, technische Hilfe bei der Herausgabe von Fachzeitschriften und Fachbibliographien, Mitarbeit bei der Organisation und logistischen Betreuung von Exkursionen, Tagungen und Veranstaltungen, Mitarbeit bei Drittmittelanträgen im Sinne eines Lektorats.
Wissenschaftliche Hilfskräfte wirken mit in der Lehre, beispielsweise durch Unterstützung bei der Erstellung von Unterrichtsmaterial, Mitarbeit bei der formalen Durchführung und technischen Betreuung von Lehrveranstaltungen, technische Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen, Mitgestaltung und -erarbeitung des Evaluationskonzeptes und der Evaluationsbögen.
Auch können sie mit fachspezifischen Sondertätigkeiten betraut werden, beispielsweise Archivrecherche und Quellenrecherche in der Geschichtswissenschaft, Datenerhebung und -auswertung in der Psychologie und Soziologie oder medientechnische Beratung der Lehrbeauftragten im Sprachlernzentrum.
Wissenschaftlichen Hilfskräften kann die Leitung von Tutorien übertragen werden, die in der Regel bestimmten Lehrveranstaltungen zugeordnet sind. In diesen Veranstaltungen werden Studierende und studentische Arbeitsgruppen im Rahmen der Studienordnung in ihrem Studium unterstützt und mit der Technik des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht. Der in Vorlesungen oder Seminaren vermittelte Stoff wird aufgearbeitet und vertieft.
Weitere Informationen
Als wissenschaftliche Hilfskraft mit Tutorium empfehlen wir eine Qualifizierungsmaßnahme bei der Kompetenzwerkstatt oder eine vergleichbare Maßnahme erfolgreich abzuschließen.
Nicht eingesetzt werden wissenschaftliche Hilfskräfte im Bereich der selbständigen Lehre, in der Vertretung von Lehrpersonen in deren Lehrveranstaltungen, in der Betreuung oder Korrektur von Hausarbeiten, Prüfungsklausuren und Abschlussarbeiten oder in der Vertretung der Lehrpersonen bei der Beratung von Studierenden.
Ebenfalls nicht zu ihren Aufgaben gehören Sekretariats- und allgemeine Schreibtätigkeiten, Koordination von Beschaffungen sowie Budgetplanung und Kostenkontrolle.