Was darf ich denn überhaupt noch sagen? Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung
Präsenz-Workshop, 23. Mai 2025
Die titelgebende Frage, "Was darf ich denn überhaupt noch sagen?" begegnet uns aktuell in Debatten um Gleichberechtigung und Inklusion recht häufig. Oft wird sie von genau jenen gestellt, die eigentlich sehr viel sagen ‚dürfen‘ bzw. die eigentlich von sehr vielen Menschen gehört werden. Verändert hat sich allenfalls, dass das, was sie sagen, nicht mehr unwidersprochen stehen bleibt.
Auf einen Blick
Was darf ich denn überhaupt noch sagen? Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung/Rassismus im Hochschulkontext
Präsenz-WorkshopWann?
- 23. Mai 2025
- 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
-
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Wo?
Campus Südstadt
Veranstaltungsreihe
ReferentIn
Prof. Dr. Carolin Küppers (TH Köln)
Anmeldung
Veranstalter
hdw nrw
Weitere Informationen
Die titelgebende Frage, "Was darf ich denn überhaupt noch sagen?" begegnet uns aktuell in Debatten um Gleichberechtigung und Inklusion recht häufig. Oft wird sie von genau jenen gestellt, die eigentlich sehr viel sagen ‚dürfen‘ bzw. die eigentlich von sehr vielen Menschen gehört werden. Verändert hat sich allenfalls, dass das, was sie sagen, nicht mehr unwidersprochen stehen bleibt. Daher dient diese Frage meist dazu, die Kritik am eigenen diskriminierenden Verhalten oder Aussagen zu delegitimieren.
Wie wir rassistische, sexistische oder allgemein diskriminierende Aussagen als solche im Seminarkontext erkennen können, ist eines der zentralen Themen des Workshops. Wir setzen uns mit menschenverachtenden Einstellungen auseinander und erarbeiten gemeinsam, wie wir als Lehrende einen guten Umgang im Seminar finden können, wenn sie uns dort begegnen.
Schwerpunkte:
-Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer)
-Rassismus
-Rassistische und menschenverachtende Einstellungen erkennen
-Argumentationstraining gegen Diskriminierung
-Handlungsmöglichkeiten im Kontext Hochschulseminar
-Vertiefung von Themen von besonderem Interesse
Anrechnungshinweis
anrechenbar für die Programme "Coaching für Wissenschaftspraxis" und "Lehre als Wissenschaftspraxis" in Höhe von 8 AE