FAQs

Sie haben Fragen zu Ihrer Bewerbung an der TH Köln? Hier finden Sie Antworten und nützliche Tipps rund um Ihre Bewerbung. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, rufen Sie gerne den in der Ausschreibung angegebenen Kontakt direkt an.

Allgemeine Hinweise zur Bewerbung

+Wie bewerbe ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle?

Bewerben Sie sich ganz einfach online über den Button "Hier bewerben" in der jeweiligen Stellenanzeige. Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

+ Wie sieht der Bewerbungsprozess an der TH Köln aus?

Darstellung des Auswahlprozesses nach der Bewerbung Bewerbungprozess an der TH Köln (Bild: TH Köln)

1. Online-Bewerbung: Bewerben Sie sich ganz einfach online über den Link der jeweiligen Stellenausschreibung auf unserer Homepage.

2. Sichtung: Gemeinsam mit dem Fachbereich schauen wir uns Ihre Unterlagen sorgfältig an. Dafür benötigen wir etwas Zeit.

3. Auswahlgespräch: Im gemeinsamen Austausch wollen wir mehr über Sie und Ihre Kompetenzen erfahren und Ihnen die Möglichkeit geben, uns besser kennenzulernen.

4. Vertragsangebot: Haben auch wir Sie von uns überzeugt, freuen wir uns Ihnen ein Vertragsangebot zu unterbreiten.

5. Vertragsunterzeichnung: Passt es auf beiden Seiten, steht Ihrer Tätigkeit bei uns nichts mehr im Weg.

6. Willkommen im Team: Jetzt startet Ihre individuelle Einarbeitung an der TH Köln.

+Gibt es Zugang zu einem Briefkasten?

Ja, am Verwaltungsgebäude am Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln im Bereich des Eingangs Südflügel (linker Gebäudezugang). Hinterlegen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk "persönlich eingeworfen am (Datum)".

+Was bedeutet die Bewerbungsfrist?

Die Bewerbungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bewerbungen für die ausgeschriebene Stelle eingereicht und bei der Auswahl berücksichtigt werden können.

+Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren? Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen? Wann finden die Bewerbungsgespräche statt?

Die Dauer variiert je nach Stelle. Genauere Informationen über das weitere Vorgehen erhalten Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist per Email.

+Ich möchte mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Schicke ich Ihnen verschiedene Bewerbungen?

Aufgrund des Datenschutzes benötigen wir Ihre Bewerbungsunterlagen für jede Stelle.
Bewerben Sie sich ganz einfach online über den Button "Hier bewerben" in der jeweiligen Stellenanzeige. Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

+Kann ich mich auf ein internes Stellenangebot bewerben?

Sie sind dann bewerbungsberechtigt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Beschäftigungsverhältnis an der TH Köln haben oder Studierende*r an der TH Köln sind.

+Ich möchte gerne an der TH Köln arbeiten, aktuell ist aber keine passende Stelle veröffentlicht. Kann ich mich initiativ bewerben?

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Inititavbewerbungen an der TH Köln möglich.
Unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie unter www.th-koeln.de/stellen. Sollte zukünftig eine Ausschreibung Ihr Interesse wecken, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

+Welche Unterlagen füge ich meiner schriftlichen Bewerbung bei?

Zur schriftlichen Bewerbung gehören Lebenslauf und Zeugnisse. Sofern ein Anschreiben explizit gewünscht ist, steht dies in der jeweiligen Stellenausschreibung. Ein optionales Anschreiben ist jederzeit möglich wie auch die Einreichung von Referenzen, Arbeitsproben, Zertifikaten, Teilnehmerbescheinigungen etc.

+Zu meinen Bewerbungsunterlagen gehören Arbeitsproben (Zeichenmappe, künstlerische oder handwerkliche Arbeitsproben o.ä.). Bekomme ich diese zurück?

Auf Wunsch senden wir Ihnen Ihre Arbeitsproben nach Ablauf des Auswahlverfahrens zurück.

+Was passiert nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens mit meinen Bewerbungsunterlagen?

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach geltenden Datenschutzrichtlinien mit Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

+Was muss ich beachten, wenn bei mir eine Schwerbehinderung vorliegt?

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen die Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder die Kopie Ihrer Gleichstellungsbescheinigung bei. Wir benötigen diese Information, um das Recht auf Gleichbehandlung und Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren zu berücksichtigen. Eine Offenlegung in Ihrer Bewerbung ist optional.

+Werden Reisekosten erstattet?

Entstandene Reisekosten werden Ihnen entsprechend geltender Richtlinien erstattet. Weitere Informationen erhalten Sie bei Einladung zum Auswahlgespräch.

+An wen richte ich das Anschreiben?

Das Anschreiben in Ihrer Bewerbung können Sie an die in der Stellenausschreibung genannte Ansprechperson richten. Eine allgemeine Ansprache z.B. "Sehr geehrte Damen und Herren" ist ebenfalls möglich.

+Was bedeutet Vollzeit? Was bedeutet Teilzeit? Was bedeuten die Prozentangaben?

Die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeitbeschäftigung nach TV-L (100%) umfasst 39,83 Stunden. Die Prozentangaben bei einer Teilzeitbeschäftigung gibt an, in wie viel Prozent der regulären Vollzeitbeschäftigung gearbeitet wird. Zum Beispiel bedeutet eine Teilzeitbeschäftigung von 50%, dass die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung gearbeitet wird. An der TH Köln wären das 19,915 Stunden pro Woche.

+Muss ich auf meine Zeiten als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in achten?

Zeiten als Wissenschafltiche*r Mitarbeiter*in sind bei Stellenangeboten relevant, die zu Ihrer eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung beitragen (§2 Abs. 1 WissZeitVG). Stellenanzeigen, auf die das zutrifft, enthalten unterhalb des Textes eine Zusatzbemerkung.

+Kann ich mich mit einem Abschluss aus dem Ausland bewerben? Was muss ich dabei beachten?

Eine Bewerbung mit ausländischem Abschluss ist möglich. Eine frühzeitige Anerkennung Ihres Abschlusses bei einer offiziell bestätigten Behörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten, ist ratsam. Spätestens bei Einstellung ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier:

+Wieviel Homeoffice ist an der TH Köln möglich?

Die TH Köln ermöglicht die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie sowie persönlichen Interessen und bietet mobiles Arbeiten an. Konkrete Möglichkeiten, Umfang und Modalitäten stimmen Sie mit Ihrer jeweiligen Führungskraft ab.

Professuren: Besonderheiten

+Warum gibt es neben der Stellenausschreibung noch ein Anforderungsprofil?

Im Anforderungsprofil finden Sie neben der konkreten Festlegung der formalen Einstellungsvoraussetzungen die benötigten Kompetenzen zur erfolgreichen Aufgabenerfüllung der Professur an der TH Köln.

+Wie lange dauert ein Berufungsverfahren für die Besetzung einer Professur?

Ein Berufungsverfahren dauert in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten. Rechtliche Rahmenbedingungen und ein streng reglementierter Prozess bestimmen den Ablauf von Berufungsverfahren.

+Wie läuft ein Berufungsverfahren ab?

Nach dem Eingang der Bewerbungen trifft eine Berufungskommission eine Auswahl und erstellt eine Rangliste für die Fakultät. Die Fakultät legt den Vorschlag mit dem Abstimmungsergebnis des Fakultätsrates sowie den Voten der Studierenden, der Gleichstellungsbeauftragten, ggf. des Schwerbehindertenvertreters und den externen Gutachten dem Präsidenten vor. Die Personalabteilung prüft den Vorschlag auf Vollständigkeit und Vorlage aller formalen Kriterien. Es wird eine Vorlage für die abschließende Abstimmung im Präsidium erstellt.

Professuren: Einstellungsvoraussetzungen

+Wo finde ich die Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen an der TH Köln?

Die TH Köln ist eine Hochschule für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen. Die Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen in Nordrhein-Westfalen sind in § 36 Hochschulgesetz NRW geregelt.

+Was sind die formalen Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen an der TH Köln?

Gemäß § 36 Hochschulgesetz NRW sind die formalen Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium
2. eine besondere Befähigung zur wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität der Promotion nachgewiesen wird
3. eine einschlägige Berufspraxis von mindestens fünf Jahren, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

+Wo finde ich, welche Ausnahmen bei den formalen Einstellungsvoraussetzungen zugelassen sind?

Die Ausnahmen sind in der jeweiligen Stellenausschreibung zur Professur und in dem verlinkten Anforderungsprofil veröffentlicht und nur dann zugelassen.

+Wie weise ich die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nach?

Der Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erfolgt in der Regel durch eine abgeschlossene Promotion. Die Promotion ist erst abgeschlossen, wenn Ihnen Ihre Promotionsurkunde vorliegt. Bitte fügen Sie diese Ihren Bewerbungsunterlagen bei.

+Ich befinde mich in einem laufenden Promotionsverfahren. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Die Promotion muss erst zum Berufungszeitpunkt abgeschlossen sein. Bitte fügen Sie daher Ihrer Bewerbung einen Nachweis über den aktuellen Stand Ihres Promotionsverfahrens inklusive Zeitplan bei. Bitte bedenken Sie dabei, dass die Promotion in der Regel erst mit der Veröffentlichung und der Aushändigung der Promotionsurkunde abgeschlossen ist.

+Welche weiteren Ausnahmen gibt es, wenn ich keine Promotion habe oder anstrebe?

Im Einzelfall können in der jeweiligen Stellenausschreibung zur Professur und in dem verlinkten Anforderungsprofil Ausnahmen aufgeführt sein. Dies können bei einer fehlenden Promotion sein:
- die Anerkennung promotionsadäquater Leistungen
- die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit (§ 36 Abs. 2 HG NRW) zzgl. Nachweis einer fünfjährigen künstlerischen Tätigkeit
- in seltenen Ausnahmefällen: hervorragende Leistungen in der Praxis (§ 36 Abs. 3 HG NRW).
Die jeweilige Ausnahmemöglichkeit wird im Anforderungsprofil konkret benannt.

+Wie weise ich bei fehlender Promotion promotionsadäquate Leistungen nach, sofern diese Ausnahme zugelassen ist?

Der Nachweis promotionsadäquater Leistungen erfolgt durch ein schriftliches Gutachten eines*r Universitätsprofessor*in, welches der Bewerbung beizufügen ist.

+Wie weise ich bei fehlender Promotion die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit nach, sofern diese Ausnahme zugelassen ist?

Der Nachweis der besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit erfolgt durch ein professorales Gutachten, welches der Bewerbung beizufügen ist. Die zusätzlichen künstlerischen Leistungen weisen Sie zudem durch besondere Leistungen während einer mind. fünfjährigen künstlerischen Tätigkeit nach, von denen mind. drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt wurden.

+Wann muss der Nachweis in Form eines Gutachtens vorliegen, sofern die Ausnahme zugelassen ist?

Das Gutachten ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen oder innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist per Mail nachzureichen. Sie können dies im Bewerbungsformular entsprechend anklicken. Bitte geben Sie uns einen zusätzlichen Hinweis, falls Sie das Gutachten erst in der Nachlauffrist einreichen.

+Welche Anforderungen muss ein solches Gutachten erfüllen?

Es sollte klar erkennbar sein, welche Leistungen Ihnen gutachterlich bescheinigt werden - unabhängig von der Stellenausschreibung. Eine Empfehlung für die Stelle reicht nicht aus. Zudem muss erkennbar sein, wer das Gutachten ausgestellt hat.

+Wie finde ich eine*n Gutachter*in?

Ein solches Gutachten wird in der Regel von einer*m Professor*in verfasst, die*der Sie und Ihre Leistungen aufgrund Ihres Werdegangs bereits kennt.

+An wen wird ein solches Gutachten adressiert?

Das Gutachten wird Ihnen persönlich entsprechend Ihrer erbrachten Leistungen ausgestellt. Fügen Sie es bitte Ihren Bewerbungsunterlagen bei bzw. senden es per Mail an die genannte Ansprechperson bei "Fragen zum Verfahren" weiter.

+Ab welchem Zeitpunkt zählen die berufspraktischen Tätigkeiten?

Es zählen in der Regel alle einschlägigen berufspraktischen Tätigkeiten ab dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss , d.h. Diplom (FH) bzw. Bachelor.

+Wie weise ich die Zeiten der Berufspraxis nach?

Bitte weisen Sie Ihre berufspraktischen Tätigkeiten in Form von Arbeitszeugnissen, Tätigkeitsnachweisen bzw. bei freiberuflichen Tätigkeiten in einer anderen geeigneten Form nach. Für laufende Beschäftigungen ist ein Nachweis nicht erforderlich. Bitte listen Sie alle berufspraktischen Zeiten im Lebenslauf mindestens monatsgenau auf (xx.xxxx - xx.xxxx). Jahresangaben sind für eine konkrete Berechnung nicht ausreichend.

+Ich war/bin freiberuflich tätig. Wie weise ich diese Tätigkeiten ohne Arbeitszeugnisse nach?

Auch selbständige Tätigkeiten sind nachzuweisen. Dies kann z.B. durch Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gewerbeanmeldungen oder Steuerunterlagen erfolgen.

+Welche Zeiten der Berufspraxis werden angerechnet?

Es werden die Zeiten einschlägiger berufspraktischer Tätigkeiten angerechnet, die hauptberuflich, d.h. in der Regel mit einem Arbeitszeitanteil von mindestens 50% ausgeübt wurden bzw. werden. Sollten Sie parallel mehrere Beschäftigungen ausüben oder ausgeübt haben, geben Sie bitte die Arbeitszeitanteile an. Bei Arbeitszeitsanteilen unter 50% kann ggf. eine anteilige Zeitanrechnung erfolgen.

+Wann müssen die Zeiten der Berufspraxis erreicht sein?

Die Zeiten müssen zum Berufungszeitpunkt nachgewiesen werden. Die Zeiten, die Sie während des Berufungsverfahrens sammeln, sind also ggf. noch mit zu berücksichtigen.

+Ich kann keine drei Jahre Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs nachweisen. Gibt es hierzu Ausnahmen?

Im Einzelfall kann in der jeweiligen Stellenausschreibung zur Professur und in dem verlinkten Anforderungsprofil festgelegt worden sein, dass ausnahmsweise besondere wissenschaftliche Leistungen das Erfordernis einer berufspraktischen Tätigkeit außerhalb der Hochschule ersetzen.

+Was sind zusätzliche wissenschaftliche Leistungen bzw. wie weise ich diese nach?

Den Nachweis zusätzlicher wissenschaftliche Leistungen erbringen Sie in Form eines Gutachtens über habilitationsadäquate Leistungen oder die Habilitation selbst. Alternativ können sie eine positiv zwischenevaluierte Juniorprofessur vorweisen.

+Ich befinde mich in einem laufenen Habilitationsverfahren. Kann ich mich trotzdem bewerben, sofern die Ausnahme zugelassen ist und ich keine weiteren Zeiten außerhalb der Hochschule nachweisen kann?

Die Habilitation muss erst zum Berufungszeitpunkt abgeschlossen sein. Bitte fügen Sie daher Ihrer Bewerbung einen Nachweis über den aktuellen Stand Ihres Habilitationsverfahrens inklusive Zeitplan bei.

+Ich kann insgesamt keine fünf Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen. Gibt es hierfür eine Ausnahme?

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann in der jeweiligen Stellenausschreibung zur Professur und in dem verlinkten Anforderungsprofil festgelegt worden sein, dass auch geringere Zeiten berufspraktischer Erfahrungen ausreichen.

+Ich habe kein abgeschlossenes Hochschulstudium. Kann ich trotzdem Professor*in werden?

In sehr seltenen Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine Berufung mit fehlendem Hochschlussabschluss möglich ist. Falls diese Ausnahme gemäß § 36 Abs. 3 HG NRW zugelassen ist, ist dies in der Stellenausschreibung und im Anforderungsprofil zur jeweiligen Stelle festgelegt. Der Nachweis ist ebenfalls durch ein Gutachten zu erbringen, das mit der Bewerbung vorzulegen ist.

Professuren: Bewerbungsunterlagen

+Was gehört alles zu den Bewerbungsunterlagen für eine Professur?

Die Berufungskommission möchte ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen erhalten. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung daher mindestens folgenden Unterlagen bei: Anschreiben bzw. Motivationsschreiben, Lebenslauf, Hochschulzeugnisse inkl. Urkunden, Arbeitszeugnisse/Tätigkeitsnachweise und weitere Unterlagen, die die Erfüllung der angegebenen Einstellungsvoraussetzungen und geforderten Kompetenzen unterstreichen.

+Welche Angaben sollte der Lebenlauf enthalten?

Bitte stellen Sie für die Sichtung der formalen Einstellungsvoraussetzungen Ihre Stationen möglichst konkret dar (u. a. mindestens monatsgenau). Die Berufungskommission möchte zudem nicht nur einen Einblick in Ihre akademische und berufliche Ausbildung erhalten, sondern auch zu Ihrem wissenschaftlichen Werdegang. Der Lebenslauf sollte daher folgende weitere Angaben enthalten: Publikations- und Vortragsverzeichnis, Übersicht über Lehrtätigkeiten, Drittmittelerfahrungen und durchgeführte Forschungsprojekte.

+Sollte ich Lehrevaluationen beilegen?

Wenn Ihnen Lehrevaluierungen vorliegen, können Sie diese gerne Ihrer Bewerbung beifügen. Bei langjähriger Lehrtätigkeit sind aktuelle Evaluierungen ausreichend.

+Ich habe meinen Hochschulabschluss oder meine Promotion im Ausland erworben. Kann ich ausländische Zeugnisse einreichen?

Bitte fügen Sie Ihren ausländischen Zeugnissen inklusive Urkunden beglaubigte Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache bei.

+Wie wird mein ausländischer Hochschulabschluss bewertet?

Über die anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen wird während der formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen abgeglichen, welchem deutschen Hochschulabschluss der vorgelegte ausländische Hochschulabschluss entspricht oder gleichwertig ist. Daher ist es wichtig, dass den ausländischen Zeugnissen beglaubigte Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache beigefügt werden.

+Wie viele Anlagen kann ich in das Bewerbungsformular hochladen?

Sie können folgende Anlagen hochladen: Anschreiben (1 Datei), optional ein Lichtbild (ggf. 1 Datei), Lebenslauf (1 Datei, sofern nicht bereits beim CV-Parser hochgeladen), Zeugnisse (mind. 1, max. 5 Dateien), Sonstiges (optional max. 5 Dateien). Zum Nachweis der formalen Einstellungsvoraussetzungen sind einzelne Anlagen als Pflichtfelder markiert.

+Warum werden die Anlagen einzeln hochgeladen?

Das Bewerbungssystem fügt die Anlagen nach Absenden der Unterlagen automatisch zu einem pdf-Dokument zusammen.

+Wie groß dürfen die Anlagen sein?

Derzeit erlaubt das System eine Dateigröße von max. 10 MB je Datei, jedoch besteht die Gefahr, dass Bewerbungen mit zu vielen großen Anhängen nicht richtig verarbeitet werden. Bitte achten Sie daher darauf, die Dateien vor dem Hochladen zu komprimieren. Zu empfehlen sind in der Regel maximal 5 MB.

+Ich habe mich über das Online-Bewerbungsformular beworben. Wie reiche ich weitere Unterlagen nach?

Nach dem Hochladen Ihrer Bewerbungsunterlagen können Sie nicht mehr auf das System zugreifen. Sollten Sie Ihrer Bewerbung noch Unterlagen hinzufügen wollen, schicken Sie diese bitte per E-Mail an die Ansprechperson aus dem Hochschulreferat Personalservice (s. automatische Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung).

+Nach dem Absenden des Online-Bewerbungsformulars erscheint eine Fehlermeldung. Ist meine Bewerbung trotzdem eingegangen?

Das System konnte Ihre Bewerbung z. B. aufgrund der Dateigrößen der hochgeladenen Anlagen ggf. nicht vollständig verarbeiten. Bitte schauen Sie zunächst, ob Sie trotz der Fehlermeldung eine automatische Eingangsbestätigung erhalten haben. Bitte senden Sie in jedem Fall an die genannte Ansprechperson für Fragen zum Verfahren eine Mail, damit die eingegangenen Anlagen abgeglichen werden können, bevor Sie das Online-Bewerbungsformular erneut ausfüllen.

Vergütung

+W-Besoldung - wie setzt sich das Gehalt zusammen?

Nach der gültigen Besoldungstabelle besteht das Basisgehalt aus dem
- Grundgehalt W 2 (ab 01.12.2022): 6.484,33 €
sowie weiteren Zulagen, zum Beispiel dem Familienzuschlag. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur W-Besoldung.

+Was bedeutet „Vergütung nach TV-L“?

Vergütung nach TV-L bedeutet, dass die Bezahlung oder Entlohung für eine Stelle nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erfolgt. Zusätzlich zum Gehalt regelt der TV-L auch die Arbeitsbedingungen.


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