Studentische Hilfskräfte
Ordentlich eingeschriebene Studierende können nach einem Studium von mindestens zwei Semestern als Studentische Hilfskräfte beschäftigt werden. In begründeten Fällen kann von dem Erfordernis eines mindestens zweisemestrigen Studiums abgesehen werden.
Formulare
- Vertrag zur Beschäftigung als Studentische Hilfskraft (pdf, 222 KB)
- Personalbogen Hilfskräfte (pdf, 203 KB)
- LBV-Bogen "Persönliche Angaben zur Neu- und Wiedereinstellung von Hilfskräften" (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 338 KB)
- LBV-Bogen Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 409 KB)
- Ausfüllhilfe zum LBV-Bogen Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung (pdf, 990 KB)
- LBV-Bogen "Pauschsteuer" (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 1 MB)
- LBV-Bogen "Änderung der Verhältnisse" (pdf, 46 KB)
- LBV-Bogen Änderung der Anschrift/Bankverbindung (pdf, 66 KB)
Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder solche, die in dem ihrer Hilfstätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der TH Köln kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Antragstellung und Genehmigung
Anträge auf Einstellung von studentischen Hilfskräften mit oder ohne Tutorium sind über die Fakultät an uns zu richten. Die Verträge werden in der Regel für ein Jahr durch den*die Präsident*in geschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Hilfskräfte kann im Bereich zwischen 3 und 17 Stunden je nach Aufgabenstellung und Bedarf frei gewählt werden.
Die Beschäftigungsdauer als studentische und/oder wissenschaftliche Hilfskraft ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.
Weitere Informationen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen Arbeitszeit und Urlaub (pdf, 265 KB)
- Richtlinie zur Beschäftigung und Vergütung Wissenschaftlicher und Studentischer Hilfskräfte (pdf, 547 KB)
- Checkliste für die Einstellung von Hifskräften (pdf, 126 KB)
- LBV-Merkblatt für Hilfskräfte (pdf, 21 KB)
- Kalkulationsrechner für studentische Hilfskräfte ab 01.01.24/01.03.24 inkl. neuer Vergütungssatz ab 01.03.2025
- Vergütungstabelle für Hilfskräfte ab 01.03.2024
- Vergütungstabelle für Hilfskräfte ab 01.03.2025
- Stundennachweis Hilfskräfte 2024 (xlsx, 762 KB)
- Stundennachweis Hilfskräfte 2023 (xlsx, 762 KB)
- Urlaubsrechner (xlsx, 29 KB)
- Erläuterungen zu Arbeitszeit und Urlaubsanspruch (pdf, 22 KB)
- Ausnahme-Katalog für kürzere Vertragslaufzeiten bei SHK und WHK
Tätigkeiten
Studentische Hilfskräfte erfüllen in den Fakultäten und Instituten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung eines*einer Professor*in, einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben oder eine*r wissenschaftlichen Mitarbeiter*in.
Sie wirken unterstützend mit bei der Zuarbeit für die Forschung sowie für Tätigkeiten aus dem Umfeld von Lehre und Forschung, beispielsweise bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen und Fachpraktika sowie bei der Auswahl und Zusammenstellung des Materials für Lehrveranstaltungen.
Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, Studierende und studentische Arbeitsgruppen im Rahmen der Studienordnung in ihrem Studium zu unterstützen. In diesen „Tutorium“ genannten Veranstaltungen werden Studierende mit der Technik des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht; der in den Lehrveranstaltungen vermittelte Stoff wird aufgearbeitet und vertieft.
Weitere Informationen
Als studentische Hilfskraft mit Tutorium empfehlen wir eine Qualifizierungsmaßnahme bei der Kompetenzwerkstatt oder eine vergleichbare Maßnahme erfolgreich abzuschließen.
Mobiles Arbeiten
Studentischen Hilfskräften wird die Möglichkeit eingeräumt, analog zur "Dienstvereinbarung über das „mobile Arbeiten“ für die wissenschaftlichen und künstlerisch Beschäftigten sowie die Beschäftigten in Technik und Verwaltung der TH Köln" und unter Anwendung der Handreichung und Checkliste zur Vereinbarung von mobiler Arbeit, am mobilen Arbeiten teilzunehmen.