Selbstbestimmunggesetz tritt in seiner Gesamtheit in Kraft

Transsexuellengesetz wird durch Selbstbestimmungsgesetz abgelöst

Das am 01. November 2024 in seiner Gesamtheit in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen eine Verfassungswidrigkeit für Teile des TSG festgestellt.

Der Bundestag hatte am 12. April 2024 das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Mit dem SBGG haben trans*, inter* und nicht-binäre Personen nun die Möglichkeit ihren Geschlechtseintrag sowie den Vornamen in einem einfachen Verfahren ändern zu lassen. Damit wird das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung gestärkt.

November 2024


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