Wissenschaftsrat empfiehlt Verleihung des Promotionsrechts an Promotionskolleg NRW
Am Freitag, 8. Juli 2022 hat der Wissenschaftsrat die Ergebnisse seiner Begutachtung des Promotionskollegs für angewandte Forschung Nordrhein-Westfalen (PK NRW) vorgestellt. Er empfiehlt, dass den acht Abteilungen des Promotionskolleg NRW für eine Probezeit von zunächst sieben Jahren das Promotionsrecht verliehen wird.
Das PK NRW wurde im Dezember 2020 als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW gegründet. Es geht aus dem Graduierteninstitut NRW (GI NRW) hervor und soll als zentrale Organisationseinheit der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) künftig eigenständige Promotionsverfahren und die Verleihung des Doktorgrads ermöglichen. In enger Verbindung mit der TH Köln und den anderen Trägerhochschulen werden hervorragende Masterabsolventinnen und Masterabsolventen ihr Promotionsvorhaben in den acht Abteilungen am PK NRW realisieren.
Aktuell sind 56 forschungsstarke Professorinnen und Professoren der TH Köln als Mitglieder im Promotionskolleg NRW aktiv, 32 der 190 Promovierenden an der TH Köln sind bereits im Promotionskolleg registriert. „Neben der kooperativen Promotion, wird es am PK NRW zukünftig im Rahmen von strukturierten Promotionsprogrammen die Möglichkeit der eigenständigen Betreuung von Promotionen durch unsere forschungsstarken Professorinnen und Professoren geben.“, freut sich Prof. Dr. Klaus Becker, Vizepräsident für Forschung und Wissenstransfer der TH Köln. „Dies gibt uns Rückenwind für den weiteren Ausbau von Promotionen an der TH Köln, die wesentlich zur Forschungsstärke der TH Köln beitragen.“
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW wird im nächsten Schritt die umfangreiche Stellungnahme des Wissenschaftsrats auswerten und auf dieser Grundlage die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW abschließend prüfen.
Die Landesrektor_innenkonferenz NRW der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft begrüßt die Empfehlung des Wissenschaftsrats. „Das Gutachten des Wissenschaftsrates ist eine motivierende Bestätigung der großartigen Forschungsarbeit, die an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in NRW geleistet wird. Es zeigt, dass wir mit dem Promotionskolleg NRW eine Struktur geschaffen haben, die anerkanntermaßen geeignet ist, junge Forscherinnen und Forscher zur Promotion zu führen. Am Promotionskolleg NRW wird in höchster wissenschaftlicher Qualität geforscht. Daran kann nun wirklich niemand mehr zweifeln“, freut sich Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Präsident der Westfälischen Hochschule und Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz der HAWs.
Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW
Pressemitteilung des Promotionskollegs NRW
Pressemitteilung der Landesrektor_innenkonferenz der HAWs NRW
Juli 2022