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Campus Deutz – Nachlese zur öffentlichen Informationsveranstaltung

Präsentation Infoveranstaltung Neubau Campus Deutz (Bild: TH Köln  / BLB)

Am 19.6.2023 fand eine öffentliche digitale Infoveranstaltung statt - ausgerichtet von der TH Köln und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB). Rund 170 Gäste informierten sich über den aktuellen Projektstand und das neue Energiekonzept. Die Fragen aus dem Publikum, alle Antworten und die Präsentation des Abends finden Sie hier.


Klima / Nachhaltigkeit / Bäume


+ Im Koalitionsvertrag NRW steht sinngemäß, dass neu geplante Hochschulbauten auf ihre CO2-Bilanz hin überprüft werden. Ist dies für die TH Köln bereits geschehen und welche Auswirkungen haben sich daraus ergeben?

Wesentliche Zielgrößen für den neuen Campus Deutz sind ein minimaler Primärenergiebedarf und minimale CO2-Emissionen im Bau und Betrieb. Gleichzeitig sollen Behaglichkeitsstandards in den Gebäuden gewährleistet sein. Um diese Ziele zu erreichen, werden bauliche und technische Optimierungspotentiale ausgeschöpft. Durch bauliche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die zu errichtenden Gebäude einen minimalen Endenergiebedarf haben. Dieser minimierte Energiebedarf wird mittels entsprechender technischer Maßnahmen optimal gedeckt.

Darüber hinaus ist im Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in §7 und im dazugehörigen Klimaschutzplan des Landes NRW die Zielsetzung der „klimaneutralen Landesverwaltung“ bis zum Jahr 2030 festgelegt; diese Zielsetzung gilt es zu erfüllen.

Das ursprüngliche Energiekonzept aus dem Jahr 2011 wurde hinsichtlich Ökologie, Ökonomie und Versorgungssicherheit wiederholt auf den Prüfstand gestellt und daraus resultierend im Jahr 2022 ein neues Energiekonzept mit Geothermie-Nutzung verabschiedet. Dieses neue Konzept wird derzeit in die Planung überführt. Ergebnis ist, dass alle Neubauten den ambitionierten Effizienzgebäudestandard 40 EE gemäß der Vorgabe der Klimaleitlinien der Stadt Köln erfüllen werden.

Die Reduzierung des Energiebedarfs wird dadurch erreicht, dass der BLB NRW zusammen mit der TH Köln zu Beginn der Planungen ein energetisches Pflichtenheft aufgestellt hat. Ziel dieses Dokuments ist es, bei vorgegebenen Qualitäten mit einem Lebenszyklusansatz die jährlichen Gesamtkosten (Summe aus Kapital-, Betriebs- und Umweltfolgekosten) über den gesamten Betrachtungszeitraum (Planung, Bau, Betrieb, Abbruch und Entsorgung) zu minimieren. Das energetische Pflichtenheft stellt die Nutzer*innen in den Mittelpunkt und will deren Behaglichkeit und Identifikation mit ihrem Gebäude fördern. Nicht zuletzt sollen eine angemessene Gestaltung von Neubauten und eine nachhaltige Planung und Bauausführung unterstützt werden.

Es werden alle Kostengruppen sowohl baulich als auch technisch betrachtet. Beispiele für bauliche Vorgaben sind der maximale Fensterflächenanteil je nach Gebäudeseite oder die Vorgabe eines außenliegenden Sonnenschutzes. Technisch werden zum Beispiel wassersparende Armaturen vorgeschrieben oder die Qualität der Lüftungstechnik genauer definiert. Für Lüftungsanlagen wird etwa eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung von mindestens 80% gefordert. Zudem ist für alle Bereiche, die mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet sind, eine bedarfsabhängige Regelung vorgeschrieben.

Ein wesentlicher Punkt ist die Vorgabe des Dämmstandards. Diese Vorgabe übersteigt die gesetzliche Vorgabe des derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

+ Gibt es auch Zahlen für die CO2-Emissionen insgesamt und pro Kopf?

Die CO2-Emissionen, die aus der Energieversorgung der Bestandsgebäude am Campus Deutz resultieren, betragen ca. 4.800 tCO2/a *. Im Endausbauzustand betragen die jährlichen CO2-Emissionen nur noch ca. 2.600 tCO2/a. Das entspricht einer Einsparung von ca. 45%.

Ein spezifischer Pro-Kopf-Verbrauch wird nicht extra ausgewiesen. Es liegen bundesweit keine verlässlichen und aktuellen Benchmark-Werte vor, um diesen Wert einzusortieren.

* Quelle CO2-Emissionsfaktoren für 2019: https://www.lanuv.nrw.de/neu-klima/klimaschutz-in-nrw/emissionsfaktoren

+ Wieso wird bei dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) nur Silber angestrebt und nicht Gold? Wer hat diese Entscheidung getroffen?

Wie bei Olympia erfolgt die Auszeichnung von Gebäuden in Gold, Silber und Bronze und wird zusätzlich durch eine Gesamtnote ausgedrückt. Um das BNB-Gütesiegel in Gold zu erhalten, muss ein Erfüllungsgrad von mindestens 80 Prozent erreicht werden, für die Auszeichnung in Silber sind mindestens 65 Prozent erforderlich. Dabei besteht die Nebenanforderung, dass für BNB-Gold in jeder Hauptkriteriengruppe ein Erfüllungsgrad von 65 Prozent und für BNB-Silber von 50 Prozent erreicht werden muss.

Die Entscheidung zur Silber-Zertifizierung resultiert aus dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW; siehe:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19912&menu=0&sg=0&keyword=BNB-Einf%FChrung%20Nordrhein-Westfalen

Die Festlegungen in NRW sind ähnlich zu den Vorgaben für Bundesbauten.

+ Warum muss der Baumbestand im Osten verringert werden?

Der Masterplan sieht vor, dass die Campusmitte nach Nordosten verschoben wird, so dass zwei Baufelder als Blockrandbebauung unmittelbar am Deutzer Ring entstehen. Um diese zwei Gebäude zu errichten, ist es erforderlich, den Baumbestand entlang des Deutzer Rings zu reduzieren. Ergänzend erfolgt als Vorgabe der Stadt Köln eine Aufwertung des Deutzer Rings mit Geh- und Fahrradwegen, wodurch ebenfalls ein Teil des Baumbestands weichen muss.

+ Wurde geprüft, die Bäume zu erhalten, indem die Gebäude z.B. zum Teil ein zusätzliches Stockwerk erhalten?

Sowohl für das städtebaulich freiräumliche Konzept in Form des Masterplans als auch für das Baufeld des Gebäudes E gab es Wettbewerbe, in denen verschiedene Lösungen präsentiert wurden. Nach Abwägung und Wettbewerbsprozess unter Beteiligung verschiedener Stakeholder wie der Stadt Köln wurden die Entscheidung der Jury zum Masterplan (unter anderem mit dem Höhenkonzept für den Campus) als auch die Entscheidung zur Architektur für das Baufeld selbst beschlossen. Durch die Vorgaben innerhalb der Bauleitplanung in Abstimmung mit der Stadt Köln können die Gebäudehöhen nicht überschritten werden.

+ Wie hoch ist der Anteil begrünter Fassaden und Dächer?

Der Anteil der Dachbegrünung wurde im Laufe des Planungsprozesses von 30 Prozent auf 40 Prozent erhöht und bildet den aktuellen Stand der Vorgaben innerhalb der Bauleitplanung.

Es werden alle sinnvollen Flächen begrünt. Teilweise stehen Dachflächen aufgrund von Technikaufbauten (Rückkühler) nicht zur Verfügung. Ebenso sind bei manchen Gebäuden Lüftungsanlagen auf dem Dach geplant, um größere oder zusätzliche Untergeschosse zu vermeiden. Dadurch reduziert sich die Baumasse unter der Erde, was sich wiederum positiv auf die Ökobilanz sowie die CO2-Emissionen des Gebäudes auswirkt. Des Weiteren benötigt die TH Köln Versuchsflächen auf den Dächern. Eine Fassadenbegrünung ist innerhalb der Bauleitplanung verpflichtend aufgenommen.

+ Kann die Raumkühlung auch Außentemperaturen von über 40°C bewältigen?

Ja, 40°C ist als „Extremwert“ in der Planung der Kältemaschinen enthalten. Der Extremwert definiert den Zustand zur Aufrechterhaltung der Anlagenfunktion mit zulässiger Einschränkung von Leistungsfähigkeit von TGA Anlagen und Behaglichkeit der Zuluft- und Raumkonditionen. In der Regelungstechnik ist eine Priorisierung hinterlegt, so dass kritische Bereiche wie die IT/EDV jederzeit mit ausreichend Kälte versorgt werden.

Für den Normalbetrieb wurde gemäß VDI 2078, DIN 4710 und 4710.3 die anzusetzende Außentemperatur von +31°C mit einer Großstadtkorrektur von +2 Grad nach oben korrigiert, um den zukünftigen Anforderungen durch den Klimawandel zu begegnen.

+ Wie sieht der Schutz vor Starkregen aus?

Zum Schutz vor Starkregenereignissen sind verschiedene Aspekte in der Planung berücksichtigt. Zum einen trägt die extensive und intensive Dachbegrünung dazu bei, dass ein Teil des Regenwassers aufgenommen wird und wieder verdunsten kann. Zum anderen sind eine große zentrale und mehrere dezentrale Versickerungsanlagen vorgesehen. Dies führt zu einer Entlastung der Regenwasserkanäle bei Starkregenereignissen. In enger Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Köln wurden der Grad der Entsiegelung und damit die Möglichkeit der flächigen Wasserversickerung so hoch wie möglich angesetzt.


Energiekonzept


+ Sind die Heizung und die Leitungen auch für höhere Leistungen (mehr Wärmeenergie) ausgelegt, falls das nötig werden sollte?

Nein, die derzeit geplante Heizleistung für den Campus Deutz entspricht dem aktuellen Nutzersoll aller Gebäude. Die benötigte Heizleistung der einzelnen Neubauten wird gemäß DIN EN 12831 berechnet. In dieser Norm werden interne Lasten von Personen/Computer etc. nicht berücksichtigt. Erfahrungsgemäß ist dadurch eine Reserveleistung vorhanden, so dass die Heizleistung ausreichend sein wird.

Zudem wird sich der Heizwärmebedarf aufgrund des Klimawandels in den nächsten Jahren eher reduzieren.

Sollten Flächen auf dem Campus hinzukommen oder interimsweise ein höherer Heizwärmebedarf vorhanden sein, kann die Fernwärmeversorgung des Altbaus als „Back-Up“ einen Beitrag leisten. Des Weiteren ist es jederzeit möglich, zusätzliche Gebäude mit dezentralen Wärmepumpen (zum Beispiel Luft-Wasser) auszurüsten.

Darüber hinaus erhält der Campus Deutz eine übergeordnete Gebäudeleittechnik inklusive Energiemanagement, um unter anderem die Komfortparameter der einzelnen Gebäude im Blick zu haben und ggf. Gegenmaßnahmen einzuleiten, wie etwa eine verkürzte Nachtabsenkung.

+ Wie viel Prozent der Energie, die für den Betrieb des Campus benötigt wird, können von den zukünftigen Photovoltaikanlagen produziert werden?

Die Photovoltaik deckt im Endausbauzustand mit der maximal möglichen Fläche rund zehn Prozent des Gesamtstrombedarfs des Campus.

+ Wurde an den Einsatz von Windenergie gedacht?

Große Windenergieanlagen dürfen nicht in der Nähe von Wohngebieten errichtet werden. Die Landesregierung hat aktuell die Abstandsregeln gelockert, jedoch müssen bei einer neuen Windenergieanlage immer noch 1.000 Meter Abstand eingehalten werden. Durch die enge Bebauung des Campus gäbe es zudem auch keinen geeigneten Aufstellort. Dies gilt ebenso für Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe von circa 30 bis 50 Metern.

Kleinwindkraftanlagen auf den Gebäuden wurden nicht näher untersucht, weil Photovoltaik erfahrungsgemäß ertragreicher und somit wirtschaftlicher ist, als eine Kleinwindkraftanlage*. Des Weiteren stehen Kleinwindkraftanlagen in Nutzungskonkurrenz zur geplanten Photovoltaik, zum Gründach sowie zum Bedarf der TH Köln an Versuchsflächen. Aufgrund der fehlenden Standardisierung gibt es darüber hinaus große, genehmigungsrechtliche Hürden (Höhe des Gebäudes, Eisschlag, Schall, Abstandsflächen).

* Quelle: https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:02658991-0459-4324-a170-9930270cc074/Endbericht_Kleinwindkraft_RKU_web.pdf

+ Wie tief soll die Geothermie gebohrt werden? Ist die Zeit für die Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst eingeplant?

Die Geothermie wird nicht als Tiefen-Geothermie ausgeführt, sondern oberflächennah. Es wird circa 25 Meter tiefgebohrt. Zeiten für Kampfmittelräumung sind im Ablauf vorgesehen, ein Großteil der bekannten Verdachtsfälle sind aber bereits sondiert und geklärt.


Anbindung / Wege / Verkehr


+ Wie wird der Campus an die U-Bahn angebunden sein?

Der Zugang zu den Gebäuden der TH Köln wird während der kompletten Bauzeit sichergestellt, sodass Studierende und Mitarbeitende sowie Gäste und Besucher wie gewohnt, von der U-Bahnstation Deutz - Technische Hochschule, fußläufig die jeweiligen Gebäude erreichen können.

+ Können die auf dem Gelände geplanten Straßen als Fahrradstraßen umgesetzt werden?

Es werden keine Fahrradstraßen auf dem Campusgelände geplant. Der Campus wird als autofreier Campus konzipiert und erhöht somit die Aufenthaltsqualität und fördert die Kommunikation und den Austausch untereinander. Mit dem Neubau des Campus wird auch eine Verbesserung der städtischen Radinfrastruktur rund um den Campus erfolgen.

+ Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Anteil des ÖPNV, Radverkehrs und Fußverkehrs zu maximieren?

In den Parkhäusern ist ein Mix aus Pkw-Stellplätzen, Fahrradstellplätzen sowie entsprechende E-Ladestationen vorgesehen. Neben weiteren Vorrüstungen für E-Ladestationen gibt es die Möglichkeit, Pkw-Stellplätze gemäß den Bedarfen zum Beispiel zu Fahrradstellplätzen umzuwidmen. Auf dem Gesamtcampus sind zudem zahlreiche Fahrradbügel, auch für Lastenfahrräder, eingeplant.

+ Wie viele Fahrradstellplätze wird es auf den Interimsparkplätzen geben?

In dem Zeitraum, in dem die Interimsparkplätze im Nordosten und im Nordwesten genutzt werden, fallen sehr wenige der bisherigen Fahrradstellplätze in diesem Bereich weg, sodass es nicht erforderlich ist, zusätzliche Fahrradstellplätze auf den Interimsflächen zur Verfügung zu stellen. Diese Flächen sind hauptsächlich für Pkw vorgesehen.

+ Wie viele Stellplätze wird es in den neuen Parkhäusern geben? Werden nur 10% der Fahrradstellplätze diebstahlsicher sein?

In beiden Parkhäusern werden den Mitarbeitenden und Studierenden sowie Gästen der Hochschule insgesamt 600 Stellflächen für Pkw (davon 20 barrierefreie Stellplätze) und 100 Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt. Das Gesamtangebot an gesicherten Fahrradstellflächen in beiden Parkhäusern beträgt in der aktuellen Planung 10% (10 St.). Die Umnutzung der Pkw-Parkflächen zu weiteren Fahrradstellplätzen ist in der Planung berücksichtigt worden, um neue Mobilitätskonzepte flexibel umsetzen zu können. Dezentral sind auf dem Gelände insgesamt ca. 560 Fahrradparkplätze geplant, ca. 40 Stellplätze davon, sind für Lastenräder ausgelegt.


Raumnutzung / Lernräume


+ Wie sieht es mit der Innengestaltung aus? Wird es mehr Lernräume geben, wo man in Ruhe arbeiten kann?

In den Gebäuden des ersten Bauabschnitts (Gebäude B und Gebäude E) und in den Gebäuden des zweiten Bauabschnittes (Gebäude C, Gebäude D und Mensa) sind ausreichend studentische Zonen zum Lernen und Arbeiten vorgesehen. Aktuell sind noch keine Angaben zum dritten Bauabschnitt möglich.

+ Können Sie die Anzahl an Lernplätzen und Gruppenarbeitsplätzen quantifizieren?

Die genaue Quantifizierung der Lern- und Gruppenarbeitsplätze ist derzeit noch nicht möglich, da sich einige Gebäude noch in den frühen Planungsstadien befinden. Im Zuge des Neubaus werden wir die Räume beziffern und die entsprechenden Informationen veröffentlichen. Für das Gebäude B stehen ca. 450 m² als Lern- und Arbeitsbereich zur Verfügung

+ Bedeutet "fakultätsübergreifende Raumnutzung" auch Zentrallabore, wie Elektrolabore oder Chemielabore für mehrere Studiengänge gleichzeitig? Unterschiedliche Labore haben ja auch unterschiedliche Infrastrukturen.

Es sind fakultätsübergreifende Raumnutzungen für Lehrräume (Hörsäle, Seminarräume, Standardräume) geplant. Labore, die besondere Anforderungen erfüllen, werden weiterhin den entsprechenden Fakultäten zugeordnet. Falls sich in der Planung Synergien ergeben sollten, werden diese mit den jeweiligen Fakultäten abgestimmt.

+ Wird der Lehransatz des interdisziplinären Arbeitens durch die Planung aufgegriffen und konzeptionell / räumlich gestärkt?

Die Planung des Neubaus des Campus Deutz berücksichtigt das interdisziplinäre Arbeiten.


Sicherheit


+ Was wird gegen die aktuelle Situation unternommen? Thema Angsträume, unangenehme, bedrohlich empfundene Situationen mit Personen, die sich abends auf dem Gelände herumtreiben.

Die Neugestaltung des Campus Deutz ist architektonisch so konzipiert, dass keine "Angsträume" entstehen. Alle innenliegenden Höfe sind durch verschließbare Tore geschützt, sodass sie in der Nacht oder an den Wochenenden nicht zugänglich und vor Vandalismus geschützt sind. Zudem gibt es keine direkten Zugänge von den Parkhäusern P1 und P2 in die angrenzenden Gebäude. Die abgebildete Wegeführung des neuen Campus ist offener und transparenter als der derzeitige Gebäudebestand. Bei dem Betreten des Campus werden die Wegebeziehungen bereits deutlich erkennbar sein. Die offene Gestaltung verhindert, dass dunkle und schwer einsehbare Ecken entstehen. Die neuen Campuswege sind vollständig beleuchtet, sodass auch hier dunkle Räume vermieden werden können.

Neubau Campus Deutz – Lageplan Neubau Campus Deutz – Lageplan (Bild: TH Köln )

+ Wer hat die Brandschutzkonzepte zu den aktuellen Genehmigungsverfahren verfasst?

Für die Erstellung der Brandschutzkonzepte wurden für den ersten und den zweiten Bauabschnitt unterschiedliche Planungsbüros beauftragt. Die Konzepte wurden mit den zuständigen Ämtern (u.a. Feuerwehr) der Stadt Köln abgestimmt und sind Bestandteil des Genehmigungsprozesses.


Wettbewerbe


+ Werden die Ergebnisse der Architekturwettbewerbe vom Bauabschnitt 2 ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht?

Die Gebäude C und D des zweiten Bauabschnitts, wurden im VgV Verfahren ausgeschrieben. Für die Mensa, die ebenfalls im zweiten Bauabschnitt entsteht, wird ein Wettbewerb erfolgen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW veröffentlicht Informationen zu diesem Thema. Die Meilensteine der Projekte in den Bauabschnitten werden wie bisher auf der TH-Website veröffentlicht

+ Gibt es bereits Planungen für einen Wettbewerb zu „Kunst am Bau“ - ist dieses Thema für den Ersatzneubau auf dem Campus Deutz vorgesehen?

Aktuell befindet sich die TH Köln zusammen mit dem Bauherrn (BLB NRW) und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in der Abstimmung zum Wettbewerb „Kunst und Bau“. Voraussichtlich wird für den Gesamtkomplex „Neubau Campus Deutz“ ein Wettbewerb für das Thema Kunst und Bau durchgeführt werden.


Beteiligung Studierende


+ Der BLB hat 2019 zugesagt, mit der Studierendenschaft über Flächen für studentisches Wohnen und Zwecke der Studierendenschaft zu sprechen. Wann kann sie mit Rückmeldung rechnen?

Der BLB NRW ist im Kontakt zum KölnerStudierendenWerk so dass bekannt ist, dass es ein Interesse an Flächen gibt, welche nach der Umsetzung voraussichtlich dem Land NRW zur Verfügung stehen. Dieses Interesse ist innerhalb einer Absichtserklärung schriftlich formuliert und das Land NRW wird im gesetzlichen Rahmen und seinen Möglichkeiten zu gegebener Zeit auch zu Gunsten des KStW sondieren. Voraussetzung ist in jedem Fall die Einhaltung des formalen Weges bei Interesse des KStW zum Ankauf der Flächen. Gemäß Masterplan gibt es ein Potenzial der Mischnutzung mit Schwerpunkt Wohnen.

+ Wie soll die angesprochene Beteiligung der (fakultätsangehörigen) Studierenden erfolgen und in welchen Aspekten der weiteren Planung sollen diese einbezogen werden?

Eine Beteiligung von Vertreter*innen der Studierendenschaft im zweiten Bauabschnitt wird in Form von Workshops und Abstimmungsterminen erfolgen. Notwendige Voraussetzung ist, dass der BLB NRW Planungsaufträge an Planungsbüros vergeben hat, damit inhaltliche Beiträge aus der TH Köln überhaupt aufgenommen werden können. Diese Voraussetzung wird bis Herbst 2023 vorliegen, so dass die TH Köln zu einer Beteiligung einladen wird. Diese Einladung wird sich an die Studierendenschaft der konkret von einem Umzug betroffenen Fakultäten sowie an den AStA richten.


Abbruch / Erhalt


+ Das IWZ entstand im Rahmen eines zentralen Bauverfahrens, in dem auch weitere Hochschulbauten entstanden. Nahezu alle Gebäude dieser Art wurden nicht abgerissen, sondern in den vergangenen 6-10 Jahren (auch energetisch) saniert. Wieso kam man in der Bewertung des IWZ zu einem drastisch anderen Ergebnis?

Nach umfangreichen Variantenbetrachtungen (u.a. Sanierung, Neubau an anderer Stelle, Teilsanierung) der Projektentwicklung wurde die Entscheidung für die Ersatzbauten, mit möglichst viel Erhalt der Bestandsbauten (Altbau IWZ, Bibliothek) in Köln-Deutz durch das damalige Ministerium in 2011 getroffen. Insbesondere die Sanierung im Bestand würde zu derart weitrechenden Beeinträchtigungen des Hochschulbetriebs führen, dass grundsätzlich garantierte Rechte der Forschung und Lehre tangiert werden.

Die logistische Herausforderung, einerseits den Hochschulbetrieb aufrecht erhalten zu können und gleichzeitig den Anforderungen an geeigneten Lehrflächen gerecht werden zu können, wird bei diesem Ausbau und Sanierungskonzept für den Standort Rechnung getragen. Eine Aufrechterhaltung des Bestandes mit allen notwendigen Sicherungsmaßnahmen würde allein durch die erheblichen Laufzeiten am Ende dem Ziel, weniger CO2 zu emittieren, zuwiderlaufen. 

+ Wenn die graue Energie in der ursprünglichen Nachhaltigkeits-Betrachtung nicht berücksichtigt wurde, wurde dieser Aspekt im Nachhinein bereits untersucht oder steht der Schritt noch an? So wie es für die geplanten Gebäude nun auch rückwirkend angestrebt wird?

Im Rahmen der weiteren Verfahren in der BNB-Zertifizierung und der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln ab dem 2. Bauabschnitt werden die erforderlichen Nachweise erbracht. Es wird angestrebt, recycelte Materialen einzusetzen, um die Quote an verlorener grauer Energie möglichst gering zu halten.  

Eine rückwirkende Betrachtung erfolgt nicht, es wird immer in die Zukunft geschaut und entschieden.

+ Wurde denn ein (Teil)Erhalt & die Sanierung der bestehenden Gebäude mit dem vollständigen Abbruch & Neubau verglichen, auf rein nachhaltiger/klimatischer Ebene? Da ja bei einem Neubau die Herstellung der Materialien auch berücksichtigt werden müssten, oder?

Es wurde bei der Neuplanung ein erheblicher Teil der Bestandsgebäude erhalten (Altbau IWZ, Bibliothek). Im vorgestellten Vergleich der Energiebilanz wird deutlich, mit welchen möglichen CO2 Einsparungen zu rechnen ist. Ein Weiterbetrieb der bestehenden Gebäude führt zu erheblichen CO2 Belastungen.  Mit der Verwendung recycelter Materialen und den dauerhaft wesentlich geringeren Energieverbräuchen aus erneuerbaren Energien werden wir mit den Ersatzbauten den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Klimaneutralität gerecht.

+ Warum wurde angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre nicht ein erneutes Gutachten getätigt - mit Blick auf die Graue Energie?

Im Zuge der Planungen werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den gewachsenen Anforderungen an den Klimaschutz und allen Aspekten der Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Die graue Energie der abzubrechenden Bestandsbauten bildet nur einen kleinen Teil der Gesamtbetrachtung ab, wird aber im Zuge der Nachhaltigkeit durch den Einsatz von geeigneten recycelten Materialen kompensiert. Eine belastbare gutachterliche Aussage zu den tatsächlich verbauten Baustoffen, zu den Ermittlungen der grauen Energien konnte derzeit nicht umfänglich für die abzubrechenden Gebäude gemacht werden.

+ Wann startet der Abbruch des IWZ?

Nach aktuellem Stand ist ein Beginn der Abbruchmaßnahmen der Hochschulgebäude ab 2029 geplant.  

+ Wird der Abbruch des IWZ gestoppt, wenn der Neubau nach der Bilanzierung inkl. grauer Energie im Vergleich zur Sanierung weniger ökologisch ist?

Bisher ist kein Stopp des Vorhabens vorgesehen, sondern ein Nachsteuern in der Planung und Umsetzung nach aktuellen Erkenntnissen und nach technischen Möglichkeiten für einen nachhaltigen und zukunftssicheren Campus. Nach uns vorliegender Erkenntnis führt die aktuelle Planung zu einer Verbesserung der klimatischen Verhältnisse am Campus und in Teilen der unmittelbaren Umgebung. Eine Gesamtbilanz der Verbrauchsdaten zeigt allein schon ein Einsparpotenzial von ca. 50 % auf. Durch ein neues Energiekonzept mit erneuerbaren Energien, geringerer Versiegelung der Flächen und einer intensiven Begrünung leisten wir mit der Campusentwicklung einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in der Stadt Köln.


Kreativquartier


+ Wie kann man sich das Kreativquartier vorstellen? Werden die zusätzlichen Räume für Start-Ups oder auch für Forschungsprojekte genutzt?

Nach Abschluss des Gesamtvorhabens verbleiben Grundstücksflächen, die nicht mehr zum Campus der TH Köln gehören werden. Diese Flächen bieten innerhalb der Projektentwicklung gemäß Masterplan ein Potenzial der Mischnutzung mit Schwerpunkt Wohnen - das sogenannte Kreativquartier. Der städtebauliche Rahmen ist innerhalb des Masterplans beschrieben. Eine Entscheidung im BLB NRW zu diesen Flächen wird zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit zum Gesamtvorhaben und zum vorgegebenen Prozess getroffen.

+ Für das Kreativquartier werden die Planungen erst nach 2043 begonnen, ist das richtig?

Eine Entscheidung zur Projektentwicklung der verbleibenden Flächen steht in Abhängigkeit zu der Terminschiene der gesamten Entwicklung des Campus Deutz und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich definiert werden.


Download: Präsentation (PDF)

Folgende Präsentation wurde bei der Infoveranstaltung vorgestellt:
Infoveranstaltung Campus Deutz (19. Juni 2023)

Juni 2023

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