Moot Court-Finale der Technischen Hochschule Köln erstmals im Oberlandesgericht Köln

Am 19. Juli 2018 wurde erstmals ein Moot Court des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Versicherungsrecht am Oberlandesgericht (OLG) Köln ausgetragen. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin, begrüßte die Studierenden.

Die fiktive Gerichtsverhandlung (englisch Moot Court), in der drei realitätsnahe Fälle aus dem Versicherungsrecht erörtert werden, ist Abschluss und Höhepunkt einer sechswöchigen Projektarbeit, in der die Studierenden in die Rollen von Anwälten und Richtern schlüpfen. In Zweierteams fertigten sie für ihren Fall anwaltliche Schriftsätze.

Im historischen Schifffahrtssaal des OLG Köln stiegen sie am 19. Juli zur mündlichen Verhandlung ihrer Fälle in den juristischen Ring. Den Vorsitz der Verhandlungen führt der Vorsitzende Richter des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln, Edmund Schmitt.

Die Möglichkeit, den Moot Court der TH Köln in das OLG Köln zu verlegen, ergab sich aus der intensiven Zusammenarbeit  zwischen VorsRiOLG Schmitt und Prof. Dr. Karl Maier, einem der Studiengangsleiter des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Versicherungsrecht (LL.M.).

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin begrüßte die Studierenden herzlich und betonte in ihrer Rede, wie wichtig die praktische Erprobung theoretischer Kenntnisse in der juristischen Ausbildung ist. Entscheidend komme es nicht nur darauf an, rechtliche Kenntnisse zu erwerben, sondern diese im praktischen Fall und in einer intensiven juristischen Diskussion anwenden zu können. Gerade dies könne in einem Moot Court praxisnah geübt werden.

Juli 2018

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