IFG - Institut für Geschlechterstudien

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Prof. Dr. Renate Kosuch

Angewandte Sozialwissenschaften
Institut für Geschlechterstudien (IFG)

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Telefon+49 221-8275-3354

Masterstudiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht eng mit Weiterbildung vernetzt

Erstmals konnten jetzt Studierende des Masterstudiengangs Beratung und Vertretung im Sozialen Recht an der Fakultät für Angeandte Sozialwissenschaften der TH Köln einen Baustein für die Weiterbildung „Personzentrierte Beratung“ der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. (GWG) bereits im Studium erwerben.

Weiterbildungsurkunde für Studierende BVSR
Studierende des Masterstudiengangs BVSR erwerben Weiterbildungsbaustein für "Personenzentrierte Beratung" (Bild: Dirk Osterkamp)
Weil die Beratungsmodule des Masterstudiengangs "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (BVSR)" die Standards der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. (GWG) erfüllen, werden diese ab sofort den Studierenden auf die Weiterbildung „Personzentrierte Beratung“ angerechnet. Damit eröffnet sich für die Absolvent*innen des Studiengangs erstmals die Möglichkeit, einen Teil der für viele Berufsfelder üblichen kontinuierlichen Weiterqualifikationen in Beratungsmethoden und -feldern bereits mit dem Studienabschluss zu erwerben.

Personzentrierung im Selbstverständnis professioneller Sozialer Arbeit

Im Master Beratung und Vertretung im Sozialen Recht werden Handlungskompetenzen für die soziale Beratung auf Basis multidisziplinärer Fachtheorien und Methoden erworben und immer wieder kritisch reflektiert.

Für das Selbstverständnis Sozialer Arbeit - und somit auch in den Seminaren - ist Personzentrierung zentral. So heißt es in den berufsethischen Prinzipien der International Federation of Social Workers und des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit: „ Sozialarbeiter_innen sollten die Menschen, die die Dienste nutzen, mit Mitgefühl, Einfühlungsvermögen und Achtsamkeit behandeln. (…). Die Professionsangehörigen ermöglichen, fördern und unterstützen durch ihr professionelles Handeln in wertschätzender Weise Menschen zu ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe.“

Januar 2017

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