Prof. Dr. Annette Blöcher

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Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

Prof. Dr. Christian Zabel

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Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

Prof. Dr. Kai Thürbach

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Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

IT und preventive justice - Digitalisierung von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen

Ringvorlesung IT und preventive justice NOV 2024 (Bild: GatewayTHK)

In der ersten Ringvorlesung Entrepreneurship & Innovation im Wintersemester 2024 zeigte Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, warum die vorsorgende Rechtspflege ein Standortvorteil für Deutschland darstellt und wie dieser Teil des Gesellschaftsrechts immer weiter digitalisiert wird.

Die vorsorgende Rechtspflege durch Notarinnen und Notare dient dem Schutz vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit. Anders als im „Ex-Post Rechtsschutz“ durch Anwälte nach einem Streitfall können somit spätere Streitfälle im Voraus verhindert werden. Im Vergleich zu anglo-amerikanisch geprägten Rechtssystemen hat dies in Deutschland auch einen wirtschaftlichen Vorteil, da Bürgerinnen und Bürgern sowie Gerichte selbst entlastet werden.

Prof. Dr. Bormann schilderte zunächst, wie verschiedenen Wege der Streitvermeidung z. B. durch präventive Rechtmäßigkeitskontrollen, ausgewogene Vertragsgestaltung oder die Beweis- und Vollstreckungsfunktion notarieller Urkunden funktionieren. Vor allem durch die Möglichkeit der Informationsbeschaffungen über Handelsregister lassen sich Transaktionskosten aller Art erheblich reduzieren. Darüber hinaus gewährleistet die „Ex-Ante-Rechtspflege“ den Schutz öffentlicher Interessen, da nicht nur Steueraufkommen gesichert, sondern ebenso Sanktionen durchgesetzt werden, so Prof. Dr. Bormann weiter. Auch deshalb internationalisiere sich das Konzept der vorsorgenden Rechtspflege in den letzten und nächsten Jahren erheblich.

Umso wichtiger sei es, die Digitalisierung im Notariat bei aller Komplexität der Rechtspflege stetig voranzutreiben. Wie das bereits vielfach erfolgreich geschehen ist und welche Verfahren auch in Zukunft digital abgebildet werden sollen, zeigten Beispielen aus der notariellen Praxis.

So können Notarinnen und Notare in Deutschland bspw. bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge bereits in speziell ausgestalteten Videokonferenz beurkunden. Die Identifizierung der Beteiligten im Online-Verfahren lässt sich mithilfe eines Smartphones und der Notar-App rechtsicher und gleichzeitig bequem von zu Hause aus durchführen. In einem zweistufigen Verfahren wird über die App zum einen der elektronische Personalausweis („eID“) der Beteiligten ausgelesen, zum anderen wird ein elektronisch gespeichertes Lichtbild direkt aus dem Chip des Ausweisdokuments ausgelesen, auf Echtheit, Manipulation und Gültigkeit überprüft und an die Notarin oder den Notar zur Identifizierung übermittelt. Die flächendeckende Einführung einer smart-eID bzw. der EUDI-Wallet könnte diesen Vorgang sogar noch weiter erleichtern.

Anstelle sämtlicher Unterschriften treten außerdem so genannte qualifizierte elektronische Signaturen („qeS“). Die Beteiligten erhalten hierfür ein Fernsignaturzertifikat und können die Signatur mithilfe ihres Mobiltelefons auslösen; spezielle Hardware ist nicht erforderlich. In Zukunft sollen auch bei der herkömmlichen Präsenzbeurkundung im Notariat vor Ort originär elektronische Urkunden errichtet werden können, wodurch z. B. doppelte Medientransfers vermieden werden.

Das größte Problem in Deutschland sind dabei die Schnittstellen.

Auch für die Zukunft sieht Bormann noch Beschleunigungspotential durch die Digitalisierung der vorsorgenden Rechtspflege. Betrachtet man den derzeitigen Ablauf gesellschaftsrechtlicher Verträge am Beispiel einer Unternehmensgründung, so fällt bspw. auf, dass Daten dafür mehrfach erhoben werden, viele bürokratische Prozesse notwendig sind und dadurch enorme Zeitaufwände benötigt werden. „Durch Übermittlung von einheitlichen Strukturdaten nach dem „Once-Only-Prinzip“ können sich Unternehmerinnen und Unternehmer hoffentlich bald viel mehr auf die eigentliche Geschäftstätigkeit konzentrieren“, führte Prof. Dr. Bormann aus.

An der konkreten Umsetzung müsse man noch arbeiten. Das größte Problem seien derzeit noch die unterschiedlichen Fachverfahren und die erforderlichen Schnittstellen. Es wurde im Vortrag jedoch eindrucksvoll deutlich, welche Vielzahl an Prozessen bereits angegangen, Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht und erste Erfolge ausgebaut werden.

Nächste Ringvorlesung am 27.11.2024

Die nächste Ringvorlesung findet am 27. November 2024 um 17.00 Uhr im Mevissensaal statt. Dann ist unter dem Titel „Wie funktioniert Private Equity - Was ich daraus über Wirtschaft und Gesellschaft gelernt habe“ Christian Storch, Geschäftsführer von Lamont Capital zu Gast. Organisiert wird die interdisziplinäre Ringvorlesung von Prof. Dr. Annette Blöcher, Prof. Dr. Kai Thürbach und Prof. Dr. Christian Zabel mit Unterstützung des StartUpLab@TH Köln.

November 2024

Prof. Dr. Annette Blöcher

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Prof. Dr. Christian Zabel

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Prof. Dr. Kai Thürbach

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