Gremienwahlen an der TH Köln
An der TH Köln werden die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte in regelmäßigen Abständen gewählt.
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- Direktlink zur Wahl
- Ablauf der Online-Wahlen
- Häufige Fragen und Antworten zur Online-Wahl
- Gremienwahlen im Sommersemester 2023 für die Fakultätsratswahlen der Gruppen Professor*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen und der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
- Gremienwahlen im Wintersemester 2022/23 für die Wahlen der studentischen Vertreter*innen für den Senat und der Fakultätsräte
- Endgültiges Wahlergebnis zu den Gremienwahlen im Wintersemester 2021/22
- Informationen zu den Gremien
Direktlink zur Wahl
https://www.th-koeln.de/onlinewahlen/
Wahlzeitraum für die Gremienwahlen im Senat und in den Fakultäten für das Sommersemester 2024
09.07.2024, 09:00:00 Uhr bis 11.07.2024, 16:59:59 Uhr
Gremienwahlen im Sommersemester 2024 für die Wahlen der studentischen Vertreter*innen für den Senat und der Fakultätsräte
Wahlergebnis Gremienwahlen Sommersemester 2024
Wahlbekanntmachung Gremienwahlen Sommersemester 2024
Wahlvorschläge Gremienwahlen Sommersemester 2024
Gremienwahlen im Wintersemester 2023/24 für die Wahlen der studentischen Vertreter*innen für den Senat und der Fakultätsräte
Wahlergebnis Gremienwahlen Wintersemester 2023/24
Ablauf der Online-Wahlen
Häufige Fragen und Antworten zur Online-Wahl
Hier erfahren Sie, wie Sie in 5 Schritten von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen:
- 1. Sobald die Online-Wahl beginnt, steht Ihnen auf dieser Webseite ein „Direktlink zur Wahl“ zur Verfügung. Mit Klick auf den Direktlink gelangen Sie während des Wahlzeitraums zur Benutzeranmeldung mit Ihrer persönlichen CampusID.
- 2. Wenn Sie als wahlberechtigte Person keine Briefwahl beantragt haben und in Ihrer Wähler*innengruppe eine oder mehrere Wahlen stattfinden, werden Sie zur Online-Stimmabgabe weitergeleitet.
- 3. Geben Sie zunächst die Versicherung ab, persönlich oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen der wählenden Person abzustimmen, indem Sie den Haken setzen und auf „Weiter zur Stimmabgabe“ klicken.
- 4. Ihnen werden nun ein oder zwei Online-Stimmzettel abhängig von Ihrer Mitgliedergruppe und ggf. Fakultätszugehörigkeit auf einer (!) Webseite angezeigt. Treffen Sie Ihre Wahlentscheidung und klicken Sie auf „Stimmabgabe prüfen“.
- 5. Auf der Folgeseite haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Online-Stimmabgabe zu überprüfen und etwaige Fehler bzw. ungültige Stimmen mit einem Klick auf „Zurück“ zu korrigieren. Wenn Sie Ihren Stimmzettel überprüft und etwaige Fehler korrigiert haben, klicken Sie auf „verbindliche Stimmabgabe“. Damit ist der Wahlvorgang beendet, eine weitere Stimmabgabe ist ausgeschlossen.
Welches Gremium wird im Sommersemester 2024 gewählt?
Im Sommersemester 2024 werden die studentischen Vertreter*innen der Fakultätsräte und für den Senat gewählt.
Wie nehme ich an den Hochschulgremienwahlen im Sommersemester 2024 teil?
Wenn Sie als wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie während des Wahlzeitraums Ihre Stimme(n) über das elektronische Online-Wahlsystem abgeben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Stimmgabe per Briefwahl. Die Beantragungsfrist für die Briefwahlunterlagen endet am 04.06.2024. Mit dem Versand oder der Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die antragstellenden Wahlberechtigten von der Online-Stimmabgabe ausgeschlossen.
Der Direktlink zur Online-Stimmabgabe wird rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraums auf dieser Webseite zu den Gremienwahlen veröffentlicht.
Welche technischen Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme an der Online-Stimmabgabe erfüllen?
Für Ihre Teilnahme an der Online-Wahl benötigen Sie:
- ein gültiges, persönliches Hochschulbenutzerkonto (campusID und das zugehörige Kennwort), das Ihnen von der Campus IT eingerichtet wurde,
- ein internetfähiges Endgerät wie Laptop, Tablet, Smartphone mit einem gängigen Betriebssystem (wie Windows, MacOS, iOS, Android oder Linux) und einem gängigen Webbrowser (wie Edge, Chrome oder Firefox) jeweils in der aktuellsten Version und
- einen Internetzugang.
Bitte prüfen Sie spätestens bis zum Ablauf der Beantragungsfrist (02.06.2023) der Briefwahlunterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und aktualisieren Sie die verwendete Software (wie Betriebssystem, Webbrowser sowie Antivirensoftware).
Stellen Sie bitte auch sicher, dass Sie geeignete Schutzmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter ergreifen, wie bspw.
- Passworterfordernis bei der Benutzeranmeldung,
- Verwendung einer aktiven VPN-Verbindung der TH Köln in offenen oder fremden Netzwerken,
- Nutzung eine Antivirensoftware in der aktuellsten Version:
Die Antivirensoftware von Sophos wird Studierenden und Beschäftigten der TH Köln kostenlos bereitgestellt. Weitere Informationen und Support finden Sie auf den Webseiten der Campus IT unter: https://www.th-koeln.de/hochschule/sophos_28111.php
Wie wird mein Wahlgeheimnis bei der Online-Wahl geschützt?
Bei der Online-Wahl wird die Einhaltung der allgemeinen Wahlgrundsätze durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Das Online-Wahlsystem wurde vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) hinsichtlich Funktionalität und Vertrauenswürdigkeit evaluiert und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach internationalen Common Criteria Standards für Online-Wahlsysteme zertifiziert.
Die Zählung Ihrer Stimme erfolgt anonym. Ein Rückschluss von der abgegebenen Stimme in der Wahlurne zum/zur Wähler*in ist nicht möglich. Das Online-Wahlsystem erhält nur ein pseudonymisiertes Wähler*innenverzeichnis.
Weitere Informationen zur Sicherheit und Datenschutz finden Sie unter: https://www.polyas.de/sicherheit?_ga=2.182774818.580750999.1634115353-1477317292.1634115353
Was muss ich tun, wenn die Fehlermeldung „Ein Fehler ist aufgetreten.“ angezeigt wird?
Wenn Ihnen als wahlberechtigte Person nach der Anmeldung über den "Direktlink zur Wahl" die Fehlermeldung „Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie es in einigen Minuten erneut. Sollten Sie weiterhin Probleme haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Wahlveranstalter.“ angezeigt wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- 1. Bitte prüfen Sie zunächst, ob im Rahmen dieser Gremienwahlen eine Wahl in Ihrer Wähler*innengruppe stattfindet. In welchen Wähler*innengruppen Wahlen stattfinden bzw. die zu vergebenden Sitze ohne Wahl vergeben werden, entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung auf dieser Webseite. Hinweis Die zu vergebenden Sitze in einer Wähler*innengruppe werden "ohne Wahl" vergeben, wenn in der jeweiligen Wähler*innengruppen die Anzahl der vorgeschlagenen Wahlkandidat*innen nicht die Anzahl der zu vergebenden Sitze übersteigt.
- 2. Wenn Sie festgestellt haben, dass in Ihrer Wähler*innengruppe dennoch eine Wahl stattfindet, könnte ggf. ein technischer Fehler vorliegen. In diesem Fall gehen Sie bitte zunächst wie folgt vor:
- Verwenden Sie zunächst einen anderen, alternativen Webbrowser (z.B. Edge, Firefox, Chrome oder Safari) und/oder öffnen Sie in Ihrem Webbrowser ein "neues privates Fenster" (Firefox: Strg + Umschalttaste + P), ein "neues Inkognitofenster" (Chrome: Strg + Umschalttaste + N) bzw. ein "neues InPrivate-Fenster" (Edge: Strg + Umschalttaste + N) und versuchen Sie den Zugriff auf das Online-Wahlsystem über den "Direktlink zur Wahl" erneut. Nach Aufruf des "Direktlinks zur Wahl" werden Sie ggf. automatisch über Single Sign On (SSO) der TH Köln angemeldet oder zur Login-Webseite der TH Köln auf https://login-th-koeln.de/... weitergeleitet. Nach der Anmeldung über SSO bzw. mit Ihrer persönlichen Campus ID und werden Sie zum Online-Wahlsystem weitergeleitet.
- 3. Sollte Ihnen die Fehlermeldung weiterhin angezeigt werden, nehmen Sie bitte unverzüglich und ausschließlich über Ihre studentische bzw. dienstliche E-Mailadresse (...@smail.th-koeln.de bzw. ...@th-koeln.de) Kontakt mit der Wahlleitung (Email: gremienwahlen@th-koeln.de) auf und fügen Sie bitte nach Möglichkeit eine Bildschirmaufnahme (Screenshot) der Fehlermeldung bei.
Nach Prüfung durch die Wahlleitung erhalten Sie weitere Informationen über die weitere Vorgehensweise.
Gremienwahlen im Sommersemester 2023 für die Fakultätsratswahlen der Gruppen Professor*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen und der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
Wahlergebnis Gremienwahl Sommersemester 2023
Wahlausschreiben Gremienwahlen Sommersemester 2023
Wahlbekanntmachung Gremienwahlen Sommersemester 2023
Gremienwahlen im Wintersemester 2022/23 für die Wahlen der studentischen Vertreter*innen für den Senat und der Fakultätsräte
Endgültiges Wahlergebnis zu den Gremienwahlen im Wintersemester 2021/22
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Weitere Informationen
Senat
Der Senat ist ein zentrales Hochschulorgan nach §14 Abs. 1 Nr. 4 HG NRW.
Ihm obliegen nach § 22 Abs. 1 HG NRW:
- die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung bei der Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums;
- die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums;
- Erlass und Änderungen der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz NRW nichts anderes bestimmt;
- die Billigung von Planungsgrundsätzen i.S.d. § 16 Abs. 1a S. 1 HG NRW;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1a HG NRW und des Hochschulvertrages nach § 6 Abs. 3 HG NRW, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten.
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheien der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Die Grundordnung wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen.
Die Amtszeit für den Senat beträgt 4 Jahre, mit Ausnahme der Studierendengruppe (Amtszeit 1 Jahr).
Ordnungen zur Organisation der Hochschule
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist zuständig für die Wahl der Dekanin oder des Dekans, der Prodekan*innen bzw. des Dekanats. Ihm obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Der Fakultätsrat ist insoweit zuständig für Stellungnahmen in Angelegenheiten der Lehre, des Studiums, der Forschung und der Kunst, welche die Fakultät betreffen.
Hierzu gehören insbesondere Beschlussfassungen über Ordnungen der Fakultät, Vorschläge an den Senat sowie über Berufungsvorschläge.
Die Amtszeit für den Fakultätsrat beträgt 2 Jahre, mit Ausnahme der Studierendengruppe (Amtszeit 1 Jahr).