Geistiges Eigentum: Unterstützung für Erfinder*innen
In Forschung und Lehre entstehen an der TH Köln täglich neue Ideen, Konzepte und Verfahren. Um den Umgang mit diesem geistigen Eigentum zu professionalisieren und eine Verwertung zu ermöglichen, hat die Hochschule eine neue Strategische Leitlinie erarbeitet. Prof. Dr. Klaus Becker, Vizepräsident für Forschung und Wissenstransfer, erläutert die Hintergründe.
Herr Prof. Becker, warum benötigt die TH Köln eine »Strategische Leitlinie zum Umgang mit geistigem Eigentum und Verwertung«?
In unserer Transferstrategie 2025 haben wir forschungsbasierten Ideen-, Wissens und Technologietransfer als eine unserer Kernaufgaben für die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Gesellschaft definiert.
Vereinfacht gesagt: Die Erkenntnisse, die hier an der Hochschule entstehen, sollen einen positiven Effekt auf die Gesellschaft haben.
Allerdings können wir diese Erkenntnisse nicht ohne Weiteres herausgeben, da sich dahinter oftmals geistiges Eigentum unserer Hochschulangehörigen verbirgt. Die neue Leitlinie legt die Handlungsziele und Grundsätze fest, nach denen wir in diesem Feld agieren möchten. Zudem löst sie die Patentstrategie von 2010 ab, die ausschließlich den Umgang mit Patenten sowie Erfindungen regelte – von nun an nehmen wir zusätzlich Designs, Software und Marken mit in den Blick.
Wie geht die Hochschule dabei vor?
Ein wichtiger Schritt ist die Information und Sensibilisierung über den sicheren Umgang mit geistigem Eigentum nach innen. Das Referat für Forschung und Wissenstransfer klärt regelmäßig über die verschiedenen Formen von geistigem Eigentum auf, insbesondere die Wissenschaftler*innen, welche noch am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Werden beispielsweise Erfindungen gemacht oder wird Software entwickelt, geht es um das sichere und professionelle Management – dafür sind in der Leitlinie Abläufe und Regeln beschrieben.
Zudem legen wir großen Wert auf Transparenz sowohl im Verfahren als auch in der Berichterstattung über unsere Aktivitäten. Betriebliche Geheimnisse unserer Partnerinnen und Partner bleiben dabei natürlich gewahrt. Nicht zuletzt geht es um die weitere Nutzung des geistigen Eigentums. Dafür arbeiten wir mit einer Patentverwertungsagentur zusammen.
Welche Unterstützungsangebote gibt es für
Hochschulangehörige?
Erste Anlaufstelle ist der Patentservice. Dort erhalten Hochschulerfinder:innen und Schöpfer:innen Antworten auf alle Fragen zum Schutzrecht, zu ihren Rechten und Pflichten sowie zu den Verfahren. Sie können dort klären, ob ihre Erfindungen überhaupt patentierbar sind oder inwieweit Schutzrechte für ihre Ergebnisse beantragt werden können. Auch zum Umgang mit Erfindungen im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Industriekooperationen wird dort beraten.
Insgesamt ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, den Umgang mit allen Formen des geistigen Eigentums, die Patentanmeldungen und die damit verbundene Wertschöpfung noch einmal weiter zu professionalisieren und auf ein sehr gutes Fundament zu stellen.
Juni 2023