Erstmalige Staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und -pädagogen
Die Einführung der Staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/-pädagoge ist ein großer Erfolg für die noch neue Berufsgruppe. Das Land NRW realisiert damit als zwölftes Bundesland das Anliegen der Jugend- und Familienministerkonferenz, ein bundesweit einheitliches akademisches Berufsbild für die Pädagogik der frühen und mittleren Kindheit zu schaffen.
In einem Festakt am 22. Januar 2016 überreichte die Leitende Ministerialrätin Dagmar Friedrich in Vertretung des Staatssekretärs im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Bernd Neuendorf, 50 Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs "Pädagogik der Kindheit und Familienbildung" die Urkunden. In Ihrer Ansprache stellte Frau Friedrich die Entwicklung und die gestiegene Bedeutung der frühkindlichen Bildung und damit auch die Dynamik im Arbeitsfeld der pädagogischen Fachkräfte in den Mittelpunkt ihrer Ansprache. Sie bezeichnete die Einführung kindheitspädagogischer Studiengänge und die staatliche Anerkennung als „logischen Schritt“ in der Professionalisierung der Arbeit von Kindertageseinrichtungen.
Feierliche Übergabe der Urkunden durch Ministerialrätin Dagmar Friedrich
50 AbsolventInnen des Bachelorstudiengangs "Pädagogik der Kindheit und Familienbildung" erhielten die staatliche Anerkennung (Bild: Heike Fischer)
Raminta Babickaite-Gloger, Patrick Florencio (nicht im Bild): "Smile" (Charlie Chaplin) (Bild: Heike Fischer)
Podiumsgespräch: Chancen und Herausforderungen eines neuen Berufsprofiles (Bild: Heike Fischer)
Auf diesen Seite finden Sie weitere Informationen zur staatlichen Anerkennung und zum Bachelorstudium „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ an der TH Köln.
Januar 2016