Erneut Förderungen im Lehrbeauftragtenprogramm vergeben
Zum 1. September 2022 sind seitens der Dekan*innen zahlreiche Anträge im Rahmen des „Lehrbeauftragtenprogramms zur Förderung von Frauen in der Lehre“ eingereicht worden. Es konnten nur vier Anträge für Lehraufträge für Frauen bewilligt werden. Die jeweiligen Lehraufträge werden nun durch Gelder des Lehrbeauftragtenprogramms zu 50% teilfinanziert.
Im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahme „Lehrbeauftragtenprogramm zur Förderung von Frauen in der Lehre“ haben Fakultäten, in denen Frauen in der Lehre noch unterrepräsentiert sind, die Möglichkeit zum 1. März und 1. September jeden Jahres für das jeweilige Sommer- bzw. Wintersemester einen Antrag einzureichen. Das Gleichstellungsbüro vergibt dann, unter der Berücksichtigung von definierten Förderkriterien und mit Unterstützung des Teams Lehrende und Hilfskräfte aus dem Hochschulreferat Personalservice, Förderungen für Lehraufträge, die an Frauen vergeben werden.
Mit dieser gleichstellungsfördernden Maßnahme sollen zum einen der Anteil der weiblichen Lehrenden erhöht werden und zum anderen Fachfrauen aus der Industrie und Wirtschaft sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen, z. B. Promovendinnen, der Erwerb von Lehrerfahrungen und Kontakten zur TH Köln ermöglicht werden. Langfristig möchte die TH Köln so auch potenzielle Kandidatinnen für freiwerdende Professuren finden.
Weitere Informationen
zum Lehrbeauftragtenprogramm zur Förderung von Frauen in der Lehre der TH Köln (nur intern):
Mit dieser gleichstellungsfördernden Maßnahme sollen zum einen der Anteil der weiblichen Lehrenden erhöht werden und zum anderen Fachfrauen aus der Industrie und Wirtschaft sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen, z. B. Promovendinnen, der Erwerb von Lehrerfahrungen und Kontakten zur TH Köln ermöglicht werden. Langfristig möchte die TH Köln so auch potenzielle Kandidatinnen für freiwerdende Professuren finden.
November 2022