DAAD-Stipendium HAW.international
Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW können sich auf Stipendien für Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten, Auslandspraktika und Messe- und Kongressreisen bewerben.
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Stipendium: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten
Wer kann sich bewerben?
Um sich bewerben zu können, müssen Sie an der TH Köln im Bachelor- oder Masterstudium eingeschrieben sein. Bachelorstudierende müssen mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres sein. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland.
Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.
Wie lange kann ich gefördert werden?
Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:
- Studienaufenthalte mind. 3 bis max. 6 Monate
- Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten mind. 1 bis max. 6 Monate.
Was bekomme ich?
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: Stipendienrechner (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2022/2023 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
- bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland). Weitere Informationen finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen in Abschnitt D / Punkt 4.
- bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
- einen Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache).
- Begleitet Sie Ihr*e Ehe- oder Lebenspartner*in oder Ihre Kinder, können Sie zusätzliche Familienleistungen beantragen.
Wann muss ich mich bewerben?
- 28.02.2023 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober 2023
- 30.06.2023 für Stipendienbeginn zwischen November 2023 und Februar 2024
- 31.10.2023 für Stipendienbeginn zwischen März 2024 und Juni 2024
Wo finde ich weitere Informationen zur Bewerbung?
Alle Informationen zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des DAAD.
Stipendium: Auslandspraktika
Wer kann sich bewerben?
Um sich bewerben zu können, müssen Sie an der TH Köln im Bachelor- oder Masterstudium eingeschrieben sein. Bachelorstudierende müssen mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres sein. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Praktika im privaten und öffentlichen Sektor in zwei Programmschienen:
Praktikaschiene A
Bewerbungen mit in Eigeninitiative erlangten Vollzeitpraktika.
Das Praktikum muss für das eigene Studium relevant sein und sich in den individuellen Ausbildungsweg einfügen.
Praktikaschiene B
Sie können sich auf bis zu zwei der ausgeschriebenen Praktikumsangebote bewerben (Priorisierung notwendig). Die Bewerbung muss auf das spezifische Anforderungs- und Aufgabenprofil des ausgeschriebenen Praktikums abzielen.
Hier finden Sie die Praktikumsangebote für Praktikaschiene B / Jahrgang 2023.
Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Förderung über Erasmus (Ausnahme möglich für Praktika in Großbritannien) oder PROMOS und HAW.International nicht möglich ist.
Wie lange kann ich gefördert werden?
Mindestens 2 Monate bis maximal 6 Monate
Was bekomme ich?
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: Stipendienrechner (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2022/2023 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
- einen Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache).
- Begleitet Sie Ihr*e Ehe- oder Lebenspartner*in oder Ihre Kinder, können Sie zusätzliche Familienleistungen beantragen.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden:
Wann muss ich mich bewerben?
Praktikaschiene A:
- 28.02.2023 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober 2023 (Auswahltermin Mai 2023)
- 30.06.2023 für Stipendienbeginn zwischen November 2023 und Februar 2024 (Auswahltermin September 2023)
- 31.10.2023 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2024 (Auswahltermin Januar 2024)
Praktikaschiene B:
Bitte beachten Sie die individuellen Bewerbungsfristen zu den einzelnen Praktikumsangeboten.
Wo finde ich weitere Informationen zur Bewerbung?
Alle Informationen zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des DAAD.
Stipendium: Messe- und Kongressreisen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Masterstudierende, Promovierende (im eigenständigen oder im kooperativen Promotionsverfahren) und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals (promoviert und nicht-promoviert). Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Was wird gefördert?
Mit Mitteln des BMBF fördert der DAAD die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen sowie an internationalen Fachmessen (Präsenz und Online).
Als aktive Teilnahme (bei Kongressen und Konferenzen) gilt die Präsentation eines eigenen Vortrags oder Posters, oder die hauptverantwortliche Konzeption und Leitung eines Panels.
Stipendienleistungen
Es werden folgende Förderleistungen angeboten:
A. Für Präsenzteilnahmen
- DAAD-Reisekostenpauschale
Geförderte, die aus dem Ausland zum Zielort anreisen, erhalten im Bewilligungsfall einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von maximal 80% des nachgewiesenen Flugpreises (Economy Class). - Aufenthaltspauschale (pro nachgewiesenem Kongress- oder Messetag)
- Sachkostenpauschale i.H.v. 300 Euro
Hier muss die Bewerbung mind. 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
B. Für Online-Teilnahmen
Gegen Nachweis: Erstattung von 1. Teilnahmegebühren (bei Kongressen) oder Fachbesucherticket (bei Messen), 2. Mitgliedsbeitrag (für max. 1 Jahr) und 3. Abstractgebühr (für max. 1 Abstract)
Nicht erstattet werden Aufschläge für eine verspätete Registrierung (late registration).
Hier muss die Bewerbung min. 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Wo finde ich weitere Informationen zur Bewerbung?
Alle Informationen zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des DAAD.
Februar 2023