8. Internationale Fachtagung „Geschichte(n), Praktiken und Politiken von Behinderung“
Vom 5. bis 6. September 2019 treffen sich über 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstmalig in Köln, um über internationale, vergleichende und transdisziplinäre Perspektiven zu Behinderung zu diskutieren.
Die internationale Fachtagung findet bereits zum 8. Mal statt, veranstaltet wird sie von ALTER, der Europäischen Gesellschaft für Forschung zu Behinderung. Prof. Dr. Matthias Otten von der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften und Leiter der Kompetenzplattform für Migration, Interkulturelle Bildung und Organisationsentwicklung der TH Köln hat die Konferenz zusammen mit Prof. Dr. Anne Waldschmidt von der Internationalen Forschungsstelle Disability Studies (iDiS) der Universität zu Köln und mit Prof. Isabelle Ville von der École des Hautes Études en Sciences Sociales - EHESS, Paris organisiert
Prof. Dr. Otten, die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2008 in Kraft getreten. 177 Länder haben sie bisher unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland hat sie 2009 ratifiziert. Wo stehen wir in der Umsetzung dieser Konvention?
In vielen Ländern Europas stehen drei Schlüsselthemen im Zentrum der Umsetzungsbemühungen: inklusive Bildung, Modelle zur unterstützten Entscheidungsfindung sowie politische Partizipation und Repräsentation von Menschen mit Behinderungen. Aus unserer Sicht fällt die Bilanz für Deutschland zwiespältig aus. Positiv ist, dass der Ausschluss vom Wahlrecht vor kurzem aufgehoben werden konnte; behinderte Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung können nun dieses wichtige Grundrecht in Anspruch nehmen und wählen. Auf der anderen Seite ist beispielsweise die inklusive Bildung an Schulen noch kaum vorangekommen und hat gerade auch in NRW in jüngster Zeit Rückschritte erlebt; kritisch zu sehen ist zum Beispiel die Fokussierung der sonderpädagogischen Lehrerstellen auf Schwerpunktschulen, Hürden bei der Finanzierung von Schulbegleitungen, die Schwächung der Rolle von Elternvereinen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch die Situation am Arbeitsmarkt bleibt unbefriedigend: Während die allgemeine Arbeitslosenquote 2017 bei 5,7 Prozent lag, ist sie bei Menschen mit Schwerbehinderung doppelt so hoch (11,7 Prozent). Außerdem arbeiten nach wie vor rund 270.000 Menschen mit Lernschwierigkeiten in besonderen Werkstätten, die sie vom ersten Arbeitsmarkt ausschließen. Die Tätigkeit gilt offiziell nicht als Arbeitsverhältnis, sondern als Rehabilitation und wird lediglich mit rund 200 Euro monatlich vergütet, es wird also nicht einmal der Mindestlohn gezahlt. In ihrem Inklusionsbarometer „Arbeit 2018“ stellt die Aktion Mensch fest, dass die Kenntnis und Nutzung öffentlicher Gelder zur Beschäftigungsförderung bei Arbeitgebern gering ist und gerade kleine Unternehmen einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben.
Prof. Dr. Waldschmidt, das Thema Behinderung wird international unterschiedlich behandelt und erforscht. In Deutschland handelt es sich im Vergleich zu anderen Ländern um ein relativ junges Forschungsfeld. Wie kommt das?
Tatsächlich sind sozial- und kulturwissenschaftliche Studien zu Behinderung hier in Deutschland noch recht wenig etabliert. Das hat möglicherweise mit der langen Tradition der Heil- und Sonderpädagogik zu tun, die sich stark an einem individuellen beziehungsweise medizinischen Modell von Behinderung orientiert. Viele Diskussionen in Deutschland sind immer noch von einem einseitigen Blick auf individuelle Bedürftigkeit und die Kompensation vermeintlicher Defizite verengt. Als Folge wird Behinderung oft als Eigenschaft einer Person gesehen und weniger als gesellschaftliches Phänomen von Ausschluss und Teilhabebarrieren. Die internationale Forschung zu Behinderung ist dagegen stärker sozial- und kulturwissenschaftlich ausgerichtet. Im Englischen heißt das Forschungsfeld übrigens Disability Studies, und dieser Begriff wird auch hierzulande benutzt, um den Unterschied zu der traditionellen Heil- und Sonderpädagogik bereits begrifflich klar zu machen. Die Disability Studies sind im Kontext der Behindertenrechtsbewegung entstanden, die sich gegen professionelle Bevormundung und aufgezwungene Fürsorge in Sondereinrichtungen wie etwa Heimen und Förderschulen wendet.
Prof. Dr. Otten, internationale, vergleichende und transdisziplinäre Perspektiven zu Behinderung sollen auf der 8. Jahrestagung diskutiert werden. Welche Themen sollten für Deutschland im Vordergrund stehen?
Die Tagung ist sehr interdisziplinär ausgerichtet, um die Vielschichtigkeit der Diskurse um Behinderung und Inklusion abzubilden. Neben den bereits angesprochenen Themen wie inklusive Bildung und die Situation auf dem Arbeitsmarkt gibt es in Deutschland auch in der Herstellung von Barrierefreiheit und im Medien- und Kulturbetrieb noch viel Nachholbedarf. Zukünftig wird die Digitalisierung ebenfalls eine große Rolle spielen; nicht nur für Deutschland stellt sich die Frage, ob sie für die Teilhabeförderung eingeklagt werden kann und wie dabei der Datenschutz gesichert ist. Vor allem gibt es nach wie vor zu viele „Sonderwelten“ für Menschen mit Behinderungen, vom Wohnen, über Bildung, Arbeit bis hin zur Freizeitgestaltung, die einer wirklichen Inklusion häufig noch im Wege stehen.
Prof. Dr. Waldschmidt, warum ist die internationale Perspektive für diese Tagung so wichtig?
Wenn wir die Rolle der EU und anderer internationaler Organisationen für die Ausrichtung der Behindertenpolitik betrachten und die starke Zunahme globaler Migration und Fluchtursachen mit bedenken, ist offensichtlich, dass viele Fragen zum rechtlichen, politischen und kulturellen Umgang mit Behinderung nur in einer globalen und transnationalen Perspektive zu verstehen und zu lösen sind. Aus Sicht der Disability Studies ist zum Beispiel die politische Partizipation wichtig, die wir mit internationalen Partnern aus neun europäischen Ländern vergleichend untersucht haben. Ein anderes Beispiel: Wenn geflüchtete Menschen mit Behinderung in den Aufnahmeländern gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern in der medizinischen Versorgung oder der Beschulung benachteiligt werden, widerspricht das eindeutig der UN-Behindertenrechtskonvention. Dies gilt es dann im internationalen Kontext zu thematisieren.
Prof. Dr. Otten, die Konferenz soll eine Plattform für den internationalen Diskurs sein. Was möchten Sie für den Standort Köln mit der Tagung erreichen?
Köln ist in den Disability Studies sehr gut aufgestellt. Prof. Dr. Anne Waldschmidt hat 2004 die Internationale Forschungsstelle Disability Studies aufgebaut. Ihr Arbeitsbereich an der Universität zu Köln ist deutschlandweit ein singulärer und international profilierter Standort der Disability Studies. An unserer Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften haben wir viele Kolleginnen und Kollegen, die interdisziplinär zu Fragen von Inklusion, Chancengleichheit und Partizipation forschen und lehren, außerdem gibt es viele fruchtbare Kontakte mit der Universität zu Köln. Mit der aktuellen Tagung wird diese Position noch einmal unterstrichen. Für die TH Köln und auch für mich persönlich wünsche ich mir, dass wir diese Zusammenarbeit mit den Einrichtungen fortsetzen und vertiefen können, so dass die Kölner Disability Studies langfristig erhalten bleiben und mit ihrem hohen wissenschaftlichen Ansehen dauerhaft Projekte und Vernetzung stärken. Die damit verbundene Internationalisierung ist sicherlich in unser aller Interesse.
September 2019