Erfindungsmeldung

Sie wünschen Schutz und Vermarktung Ihrer Erfindung? - Wir unterstützen Sie!

Als Hochschulbeschäftigte oder Hochschulbeschäftigter sind Sie verpflichtet, Ihre Erfindungen der Hochschule zu melden. Die Hochschule kann Ihre Erfindung in Anspruch nehmen und zum Patent anmelden.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Patentierbarkeit und zur Erstellung der Erfindungsmeldung. Bitte nutzen Sie das „Formular Erfindungsmeldung“, das Sie uns anschließend auf dem Postweg zukommen lassen.

PROvendis GmbH - Bewerten - Anmelden - Verwerten

Die TH Köln arbeitet im Bereich Patente und Schutzrechte mit der Patent- und Verwertungsagentur PROvendis zusammen, deren Mitgesellschafterin die Hochschule seit 2008 ist. PROvendis bewertet Ihre Erfindung im Auftrag der TH Köln im Hinblick auf Schutzrechtsfähigkeit und Verwertungspotential, koordiniert die Patentanmeldung in die Wege und unterstützt in der Verwertung der Erfindung.

Sie als Erfinderin oder Erfinder erhalten eine Erfindungsvergütung in Höhe von 30% der Brutto-Verwertungseinnahmen.

Den genauen Ablauf der Bearbeitung Ihrer Erfindungsmeldung finden Sie ausführlich beschrieben im Merkblatt „Der Weg Ihrer Erfindungsmeldung“.



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