„Wer hetzt, verliert!“ – Die ZAC NRW bekämpft digitalen Hass im Fußball
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Digitaler Hass ist weit verbreitet und kann jeden treffen.
31.01.2025
Von Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker, Staatsanwaltschaft Köln und Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, - ZAC NRW -
Digitaler Hass ist weit verbreitet und kann jeden treffen. Die Folgen sind oft drastisch. Geschädigte ziehen sich aus digitalen Kommunikationsräumen zurück, fühlen sich bedroht und befürchten oftmals auch Angriffe in der analogen Welt.[1] Spitzensportler aus der Bundesliga stehen regelmäßig im medialen Fokus und sind besonders gefährdet, wie die Ereignisse im Nachgang des U21-Europameisterschaftsspiels Deutschland-Israel zeigen.
Sport lebt von Emotion. Wo aber Begeisterung in strafbaren Hass umschlägt, müssen klare Grenzen gesetzt werden. Auch in sozialen Medien sind die Regeln im Umgang miteinander einzuhalten. Wer diese Regeln bricht, muss mit Konsequenzen rechnen. Straftaten sind konsequent zu verfolgen – online wie offline. So kann etwa die Verwendung von Affen-Emojis im Zusammenhang mit schwarzen Spielern die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB zur Folge haben.
Im Extremfall sieht der Straftatbestand hier eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Gleichzeitig dürfen Fans ihre Idole natürlich kritisieren. Niemand muss befürchten wegen Aussagen wie „Das ist der mit Abstand schlechteste Spieler der hier je gespielt hat!“ gleich mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden. Die Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Straftat kann dabei im Einzelfall aber mitunter kompliziert sein.
Zur Durchsetzung der geltenden Regeln kooperiert die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) im Projekt „Wer hetzt, verliert!“ mit Vereinen der 1. und 2. Bundesliga aus NRW. Werden Spieler oder Verantwortliche eines Vereins in der digitalen Welt angegriffen, können diese Sachverhalte im Rahmen der Projektarbeit bei der ZAC NRW zeitnah und unbürokratisch zur Anzeige gebracht werden.
Ziel ist die konsequente Verfolgung von strafrechtlich relevanten Hasskommentaren. Zur trennscharfen Identifizierung relevanter Kommentare bietet die ZAC NRW den Social-Media-Teams der Vereine Schulungsmaßnahmen und regelmäßige Fortbildungen an. Um die Beweissicherung zu gewährleisten, wird eine Musteranzeige zur Verfügung gestellt. Die Anzeigeerstattung erfolgt online über ein komplett digitales System. Die Expertinnen und Experten der ZAC NRW überprüfen die angezeigten Sachverhalte auf strafrechtlicheRelevanz, leiten Ermittlungsverfahren ein und identifizieren gemeinsam mit den polizeilichen Partnern die hinter den Kommentaren stehenden Beschuldigten.
Der gesamte Prozess wird von regelmäßigen Austauschgesprächen begleitet, um die Anzeigenqualität weiter zu erhöhen und Optimierungspotentiale zu realisieren. Die Projektpartner stehen dabei fortlaufend in einem engen Austausch.
Die ZAC NRW ist als originäre Cybercrime-Zentralstelle breit aufgestellt und verfügt über eine eigene Abteilung, in welcher Verfahren aus dem Bereich der digitalen Hasskriminalität bearbeitet werden. Bei der Initialisierung des Projekts „Wer hetzt, verliert!“ kann auf die umfangreichen Erfahrungswerte aus der Projektarbeit „Verfolgen statt nur Löschen“ zurückgegriffen werden. Hier kooperiert die ZAC NRW bereits seit 2017 mit Medienpartnern und konnte eine Vielzahl von rechtskräftigen Verurteilungen erwirken. Das in NRW entwickelte Modell wurde zwischenzeitlich in vielen Bundesländern übernommen.
Januar 2025