Ein Blick Hinter die Kulissen unseres renommierten Masterstudiengangs
In diesem Kurzinterview treffen Markus Hartmann, Leitender Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen sowie Beirat der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und Eva-Maria Pottkämper, LL.M, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und Alumni des Studiengangs, aufeinander.
17.07.2024
Pottkämper: Sie sind Leitender Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen sowie Beirat der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht. Könnten Sie uns mehr über Ihre vielfältigen Rollen und Aufgabenbereiche erzählen? Was reizt Sie daran besonders und wie greifen die Tätigkeiten ineinander?
Hartmann: Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ist zuständig für alle Fälle herausgehobener Cyberkriminalität mit Bezug zu NRW. Digitale Kriminalität ist zunehmend professionell und wirkt sich auf alle Bereiche des wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens aus. Wirksame Bekämpfung ist nur möglich, wenn sich die Strafverfolgungsbehörden vielfältig vernetzen. Nur durch den Austausch mit Wissenschaft und Wirtschaft kann es uns gelingen, effektive und innovative Strafverfolgungsstrategien zu entwickeln. Deswegen ist die Zusammenarbeit mit starken wissenschaftlichen Partnern wie der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht für uns unverzichtbar.
Pottkämper: Inwieweit decken sich Ihre beruflichen Tätigkeiten mit den Inhalten des Masterstudiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft an der TH Köln?
Hartmann: Die Themen Medienrecht und Medienwirtschaft sind ohne einen grundlegenden Blick auf die strafrechtliche Perspektive kaum zu erfassen. Phänomene wie digitale Hasskriminalität und technische Cyberangriffe haben unmittelbare Auswirkungen auf die Medienlandschaft. Die ZAC NRW arbeitet in verschiedenen Projekten eng mit Medienunternehmen zusammen. Es freut uns daher sehr, dass wir über einen Lehrauftrag an der TH Köln die spezifisch strafrechtliche Perspektive an die Studierenden herantragen können.
Pottkämper: Warum sind Ihre Aufgaben in den genannten Bereichen von so großer Bedeutung? Welche Argumente sprechen dafür, dass sich ein Studium in diesen Feldern besonders lohnt und welche Perspektiven bieten sich für Studierende, die eine ähnliche Karriere anstreben?
Hartmann:Strafrecht ist mehr als nur StGB und StPO. Mit der Digitalisierung aller Lebensbereiche wird eine gute Sachkenntnis von Rechtsbereichen wie Datenschutz, Cybercrime und digitaler Hasskriminalität als Querschnittskompetenz immer wichtiger. Hafte ich als Geschäftsführer, wenn ich die IT meines Unternehmens nicht gut genug ausstatte? Welchen Meldepflichten unterliege ich? Sollte ich im Cyberkrisenfall Strafanzeige erstatten und wenn ja, wie mache ich das? Diese Fragen kann nur eine juristisch auch in den digitalen Fragen umfassend ausgebildete Person beantworten. Gleichzeitig sind digitale Themen technisch wie rechtlich komplex. Ich bin daher sicher, dass sich für Studierende nicht nur ein interessanter Studienbereich auftut, sondern die erworbenen Kompetenzen auch beruflich von entscheidender Bedeutung sind – egal, ob für eine Laufbahn im Staatsdienst oder für eine Karriere in der Medienwirtschaft.
Juli 2024