Autonomieräume im Sozialstaat

Forschungsschwerpunkt an der TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

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Prof. Dr. Dagmar Brosey

Prof. Dr. Dagmar Brosey

Angewandte Sozialwissenschaften
Institut für Soziales Recht (ISR)

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Telefon+49 221-8275-3326

Qualität in der rechtlichen Betreuung

Die rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) dient der Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diesen Menschen soll die Teilnahme am Rechtsverkehr und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

Auf einen Blick

Kategorie Beschreibung
Forschungsprojekt Qualität in der rechtlichen Betreuung 
Leitung Prof. Dr. Dagmar Brosey 
Fakultät Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften 
Institut Institut für Soziales Recht (ISR) 
Beteiligte Prof. Dr.Renate Kosuch, Alexander Engel 
Projektpartner ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln 
Fördermittelgeber Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz 
Laufzeit (2018 abgeschlossen) 

„Qualität in der rechtlichen Betreuung“

Die rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) dient der Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diesen Menschen soll die Teilnahme am Rechtsverkehr und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden, indem sie bei der Ausübung und Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts unterstützt werden. Die rechtliche Betreuung soll den Willen und die Selbstbestimmung der betreuten Person achten und dabei auf den individuellen Bedarf und die Lebenslage der Betreuten spezifisch zugeschnitten sein. Dies gibt auch Art. 12 des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-BRK) vor. Die Frage, wie das Betreuungsrecht in der Praxis umgesetzt wird, welche Qualitätsstandards dabei leitend sind, ob und ggf. welche strukturellen Qualitätsdefizite es gibt und was die Ursachen hierfür sein könnten, war Gegenstand des Forschungsvorhabens „Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit wurden aus einem Qualitätskonzept einschlägige Qualitätskriterien abgeleitet, die im nächsten Schritt empirisch überprüft wurden. Hierzu wurden standardisierte Befragungen mit allen relevanten Akteuren der Betreuungspraxis durchgeführt, Betreute und ihre Betreuer wurden persönlich interviewt und Experten gaben ihre Einschätzungen zu den Ergebnissen.

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