Qualität in der rechtlichen Betreuung
Die rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) dient der Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diesen Menschen soll die Teilnahme am Rechtsverkehr und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
Auf einen Blick
Kategorie | Beschreibung |
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Forschungsprojekt | Qualität in der rechtlichen Betreuung |
Leitung | Prof. Dr. Dagmar Brosey |
Fakultät | Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften |
Institut | Institut für Soziales Recht (ISR) |
Beteiligte | Prof. Dr.Renate Kosuch, Alexander Engel |
Projektpartner | ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln |
Fördermittelgeber | Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz |
Laufzeit | (2018 abgeschlossen) |
„Qualität in der rechtlichen Betreuung“
Die rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) dient der Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diesen Menschen soll die Teilnahme am Rechtsverkehr und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden, indem sie bei der Ausübung und Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts unterstützt werden. Die rechtliche Betreuung soll den Willen und die Selbstbestimmung der betreuten Person achten und dabei auf den individuellen Bedarf und die Lebenslage der Betreuten spezifisch zugeschnitten sein. Dies gibt auch Art. 12 des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-BRK) vor. Die Frage, wie das Betreuungsrecht in der Praxis umgesetzt wird, welche Qualitätsstandards dabei leitend sind, ob und ggf. welche strukturellen Qualitätsdefizite es gibt und was die Ursachen hierfür sein könnten, war Gegenstand des Forschungsvorhabens „Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit wurden aus einem Qualitätskonzept einschlägige Qualitätskriterien abgeleitet, die im nächsten Schritt empirisch überprüft wurden. Hierzu wurden standardisierte Befragungen mit allen relevanten Akteuren der Betreuungspraxis durchgeführt, Betreute und ihre Betreuer wurden persönlich interviewt und Experten gaben ihre Einschätzungen zu den Ergebnissen.