Verhaltensregeln während einer Klausur
Während einer Klausur müssen Sie auf andere Studierende Rücksicht nehmen und sich an bestimmte Verhaltensregeln halten:
Verhaltensregeln
Während einer Klausur müssen Sie auf andere Studierende Rücksicht nehmen. Zusätzlich gilt folgendes:
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie wissen in welchem Raum Sie die Klausur schreiben. Dies ist insbesondere für Klausuren wichtig, die in mehreren Räumen geschrieben werden. Ihre Klausuren liegen nur in dem Raum bereit, der für Sie vorgesehen ist. Es ist nicht möglich den Beginn der Klausur zu verschieben oder Ihre Schreibzeit zu verlängern, weil Sie zu spät den richtigen Raum gefunden haben.
Wenn Sie später in den Raum kommen, beachten Sie bitte, dass Sie leise sein müssen und sprechen die Klausuraufsicht leise an.
Bitte halten Sie sich an die Ansagen der Klausuraufsichten. Desweiteren gilt:
- Das Mitführen von Tieren ist verboten
- Handy ausschalten
- Jacken, Taschen, Handys etc. an die Seite des Raumes legen
- MultiCa und Personalausweis an den Platz legen
- Mit Teilnahme an der Klausur versichern Sie zugleich, dass Sie prüfungsfähig sind. Bei Teilnahme trotz bekannter Krankheit tragen Sie das Risiko des Misserfolgs.
- Bei unvorhergesehenem Auftreten einer Krankheit während der Prüfung wenden Sie sich an die Aufsicht. Diese händigt Ihnen das Formular "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Auftreten während der Prüfung)" aus, welches Sie umgehend durch Ihren Arzt ausfüllen lassen müssen. Ohne dieses Formular kann keine Annulierung der Prüfungsanmeldung erfolgen.
- Die Aufsicht gibt vor, wann die Bearbeitungszeit beginnt und wann sie endet.
- Prüfen Sie die Klausurunterlagen auf Vollständigkeit.
- Hilfsmittel (Gesetztestexte, Taschenrechner etc.) dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie zulässig sind (siehe Aushang „Prüfungsmodalitäten“).
- In Gesetzestexten sind ausschließlich Gesetzesverweise (z.B. § 433 BGB oder §§ 433, 434, 435 BGB) und Markierungen erlaubt. Dies gilt ebenfalls für Post-its. Weder der Gesetzestext noch die Post-its dürfen über einfache Gesetzesbezeichnungen (z.B. BGB) hinaus weitere Stichwörter enthalten.
- Die Klammerung an den Klausuren darf nicht gelöst werden.
- Toilettengänge während der Klausur sind nicht gestattet, Ausnahmesituationen werden durch die Aufsicht entschieden.
- Die Klausur bleibt beim Verlassen des Raumes am Platz.
- Ungeachtet der o.g. Punkte haben die gängigen Regelungen für das Schreiben von Klausuren (Ruhig sein, keine Spickzettel etc.) weiterhin Bestand.