Klausureinsichtnahme und Widerspruchsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, Klausuren, die geschrieben wurden, nach der Korrektur und Notenvergabe einzusehen. Die Anmeldefrist und das Datum der Einsichtnahme entnehmen Sie bitte dem Terminkalender. Die Anmeldung zur Einsichtnahme erfolgt über Ilias.
Regeln für die Klausureinsichtnahme
Alle Taschen, Handys und Rucksäcke, etc. sind vor Klausureinsicht abzugeben, andernfalls kann die Klausur nicht eingesehen werden. Das Mitnehmen von eigenen Stiften und Papier ist nicht gestattet, Papier und Stifte werden bei der Klausurausgabe verteilt. Stifte müssen mit der Klausurrückgabe wieder mit abgegeben werden. Während das Mitnehmen von Klausuren selbstverständlich verboten ist, ist das Abfotografieren/Kopieren nunmehr erlaubt. Bei Betrugsversuchen (z.B. durch Hinzufügen oder Ändern von Inhalten) kann die Klausur mit nicht ausreichend gewertet werden.
Beanstandung von Noten der Klausuren
Wenn Sie die Note Ihrer Klausur beanstanden möchten, müssen Sie einen schriftlich und ausführlich begründeten Widerspruch beim Prüfungsausschuss einlegen, in welchem Sie darlegen, worin Sie den Fehler bei der Bewertung sehen. Einen Anspruch auf Nachkorrektur kennen die Prüfungsordnungen nicht.
Achtung: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail erfolgen. Ein per E-Mail eingelegter Widerspruch wird nicht berücksichtigt!
Der schriftliche Antrag muss enthalten:
- Matrikelnummer,
- Name,
- Prüfung,
- eine detailierte Begründung,
- Datum und Unterschrift.
Bitte beachten Sie das entsprechende Formular und halten sich an die Fristen.