Urheberrecht 2.0 – Neue Wege der Rechtsdurchsetzung in den Medienbranchen (2019)

Eröffnungsveranstaltung 2019 (Bild: Bild:Thilo Schmülgen/TH Köln)

Am 18. November 2019 fand die Eröffnungsveranstaltung für den 12. Jahrgang des Masterstudiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft in der Rotunde der TH Köln statt.

Nach einer Einführung durch den Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Rolf Schwartmann, beglückwünschte Heribert Hirte (Mitglied des Deutschen Bundestags) in seinem Grußwort die 28 Studierenden zu ihrer Studienwahl und hob die gelungene Mischung der Fächerkombination des Masterstudiengangs hervor, die sich gezielt an praxisrelevanten Themen orientiere. Außerdem gab er den anwesenden Gästen einen Überblick über seine Arbeit als Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und betonte die wichtige Rolle, die der Datenschutz und die Frage nach dem Eigentum an Daten spiele.

In dem anschließenden Impulsvortrag von Christian-Henner Hentsch (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) zum Veranstaltungsthema erläuterte er den Teilnehmern, dass in den vergangenen Jahren sowohl bei den betroffenen Medienbranchen als auch in der Rechtsprechung ein Umdenken bei der Durchsetzung der Urheber- und verwandten Rechte stattgefunden habe. Noch vor wenigen Jahren habe der Fokus bei der Rechtsdurchsetzung lange auf dem Nutzer gelegen, teilweise seien bis zu 600.000 Abmahnungen jährlich erfolgt. Inzwischen würden bei der Frage nach der Verantwortung nicht mehr die Nutzer, sondern die Plattformbetreiber herangezogen und z. B. gegen die strukturell rechtswidrigen Seiten oder die illegalen Geschäftsmodelle vorgegangen.

Diese Tendenz bestätigte Willem Müller (Justiziar, Bundesverband Musikindustrie) im Rahmen des nachfolgenden Panels und verwies dafür u.a. auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015, in dem das Sperren von strukturell rechtswidrigen Seiten für prinzipiell zulässig erklärt wurde. Provider werden damit direkt als Störer in die Haftung genommen und können zur Sperrung von rechtswidrigen Seiten verpflichtet werden.

Susanne Barwick (Stellvertretende Justiziarin, Börsenverein des deutschen Buchhandels) hingegen stellte für die Buchbranche fest, dass der Fokus bei Piraterie schon immer mehr auf den Plattformen liege, Abmahnungen der Nutzer seien nur selten erfolgt. Mit besonderer Spannung erwarte die Buchbranche im Moment die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Verfahren gegen die Betreiber des niederländischen Webportals Tom Kabinet, bei dem Kunden gegen die „Spende“ von eigenen eBooks Credits erhalten und mit diesen wiederum gebrauchte eBooks von anderen Kunden „erwerben“ können. Das Gericht muss hier insbesondere entscheiden, ob beim Verkauf von eBooks und Hörbüchern der sog. Erschöpfungsgrundsatz Anwendung findet.

Das Hauptproblem bei der Rechtsdurchsetzung liege vor allem in der praktischen Umsetzung, stellte Adrian Schneider (Counsel, Osborne Clark) für die Gamesbranche fest: So befänden sich die Anbieter von illegal vertriebenen Angeboten fast immer im Ausland, dadurch gestalte sich die Rechtsverfolgung sehr schwierig und häufig bliebe sie ergebnislos. Außerdem fehle es an einschlägiger Rechtsprechung.

Judith Steinbrecher (Leiterin Recht, Bitkom) hob hervor, dass auch nach dem Urteils des Bundesgerichthof aus dem Jahr 2015 weiterhin viele Rechtsfragen ungeklärt seien. Zudem werden so genannte DNS-Sperren hinsichtlich ihrer tatsächlichen Effizienz weiterhin in Frage gestellt. Insbesondere zu der Frage, welche Maßnahmen des Accessproviders tatsächlich verhältnismäßig sind, gäbe es noch keine höchstrichterliche Entscheidung. DNS-Sperren setzen Infrastrukturen voraus, die nicht bei allen Providern vorhanden sind und deren Implementierung mit hohen Investitionen verbunden sind.

Zum Ende der Diskussion resümierte Hentsch, dass die Rechtsverfolgung für alle betroffenen Medienbranchen ein „Hase und Igel-Spiel“ sei und die Panellisten waren sich einig, dass es noch viele Herausforderungen zu meistern gelte. Vor allem aber seien alle Branchen gemeinsam dazu aufgerufen, die Angebote von Inhalten weiter auszubauen und so vermehrt legale Alternativen zu schaffen.

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde der Preis des Beirats an die beste Absolventin des Masterstudiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft im Jahr 2019, Anita Khodabakhsh Majid, verliehen. In seiner Laudatio hob Stefan Sporn (Beiratsvorsitzender) hervor, dass die Preisträgerin sich in eine lange Reihe von weiblichen Preisträgerinnen einreihe, die stets außergewöhnliche Persönlichkeiten gewesen seien, die nicht nur durch ihre hervorragenden Leistungen im Studiengang aufgefallen seien, sondern auch durch die meist ungewöhnliche Themenwahl für ihre jeweilige Masterarbeit. So habe sich auch die Preisträgerin einer sehr anspruchsvollen Aufgabe gestellt, die in ihrer Umsetzung hervorragende Anforderungen erfülle.

Markus Trude (Vorsitzender, Kölner Anwaltverein), der den Preis an die Preisträgerin überreichte, bemerkte in seinem Schlusswort, dass die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht auch für die hiesige Anwaltschaft eine hervorragende Schnittstelle biete und Absolventen des Masterstudiengangs immer sehr willkommen seien.

Programm Eröffnungsveranstaltung 2019

November 2019


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