Datenschutz in den Medien-Branchen (2021)

Eröffnungsveranstaltung 2021 (Bild: Bild: Kölner Forschungsstelle für Medienrecht/TH Köln)

Am 23. September 2021 konnte Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, die Erstsemester im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung für den 14. Jahrgang des Masterstudiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft endlich wieder persönlich an der TH Köln willkommen heißen.

Nachdem die jährliche Begrüßungsveranstaltung für die Studierenden im letzten Jahr noch ausschließlich digital stattfinden konnte, konnten die Studierenden aus dem ersten Semester dieses Mal wieder live dabei sein. Die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren via Zoom zugeschaltet.

In seinem Grußwort stellte Rolf Schwartmann den Studierenden und Teilnehmern das umstrukturierte Studienprogramm vor, dass zu diesem Wintersemester erstmalig angeboten wird. Neue Schwerpunkte seien gesetzt und bereits vorhandene ausgebaut worden. Insbesondere das Datenschutzrecht und die Themen Datensicherheit und -technik sowie der Bereich der audiovisuellen Medien und Games würden stärker in den Fokus gerückt.

Nach der Begrüßung führte Prof. Hentsch in das Thema der Veranstaltung ein und veranschaulichte dabei die Parallele zwischen Urheberrecht und Datenschutzrecht sowie die Bezüge zum sonstigen Medienrecht.

Im Anschluss erläuterte er den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass in der folgenden Runde der Blick nicht nur auf personenbezogene Daten gerichtet werde, sondern der Fokus auch und vor allem auf der Bedeutung anderer Daten für die neuen Geschäftsmodelle in den Medienbranchen läge. Die entscheidenden Fragen für die Diskussion sollten sein: Wie geht man mit Daten um? Zu welchen Zwecken kann man Daten nutzen, z.B. für Werbung, Influencer Marketing, Big Data-Anwendungen, Weiterentwicklung des Programms und Produktoptimierung?

In der anschließenden Diskussion gaben die teils anwesenden und teilweise digital dazugeschalteten Branchenvertreterinnen und -vertreter einen Einblick in ihre jeweiligen datengetriebenen Geschäfts- und Contentmodelle und berichteten über darauf basierende Trendentwicklungen. Dabei wurde deutlich, dass die Medienunternehmen je nach Produkt und Geschäftsmodell auf sehr unterschiedliche Arten von Daten angewiesen sind.

Für den Bereich Games stellte Patrick Mitsching (InnoGames GmbH) beispielsweise fest, dass die Reise „weg von deterministischen/eindeutigen Daten und hin zu probalistischen Daten“ gehe, z.B. Kohorten-Tracking, um Trendentwicklungen erkennen und Produkte entsprechend anpassen zu können. Personenbezogene Daten würden dafür oftmals gar nicht benötigt, es seien eher grundlegende Parameter entscheidend.

Für RTL dagegen seien alle Daten wichtig, sowohl die Nutzerdaten aber auch anonyme Daten, z. B. Nutzungsprofile bei Streaming-Plattformen. Früher, so Karin Immenroth (Mediengruppe RTL Deutschland) seien für RTL vor allem Daten zur Feststellung der Einschaltquoten von Interesse gewesen seien, heute sei selbst RTL ein Tech-Unternehmen.

Das bestätigte Christian Musiol (Dumont Management Services Köln GmbH) und verwies darauf, dass aufgrund des Rückgangs der Printangebote das Hauptgeschäftsfeld mittlerweile durch das Online-Marketing gebildet werde und dafür Nutzerdaten von enormer Wichtigkeit seien. Durch das Tracking der Nutzerdaten könne die Wahrnehmung der Inhalte und Angebote genau verfolgt und auf dieser Basis gegebenenfalls Änderungen oder Anpassungen von Inhalten vorgenommen werden.

Rebekka Weiß (Bitkom e.V.) unterstrich, dass die Trendentwicklung in der Medienwelt „weg von Print, hin zum Digitalen“ ohne Daten gar nicht möglich sei. Die Daten ermöglichten die Personalisierung von Inhalten und stellten einen Wertschöpfungsfaktor dar, weil sie für die Re-Finanzierung wichtig seien.

Im weiteren Verlauf richteten die Panelteilnehmerinnen und -teilnehmer ihren Blick auf das bevorstehende Inkrafttreten des TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) und das hier vorgeschriebene Erfordernis, dass der Zugriff auf personen- und nicht personenbezogene Daten nur noch nach erfolgter vorheriger Einwilligung stattfinden darf. Die Regelungen und deren Bedeutung für die Praxis wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern naturgemäß sehr unterschiedlich bewertet. Sicher ist, Produkte in allen Medienbranchen werden angepasst werden müssen und es werden sich weiter neue Trends entwickeln.

Im Anschluss an die Diskussionsrunde verlieh Stefan Sporn, der Sprecher des Beirats der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, den Preis des Beirats für die beste Studienleistung im letzten Studienjahr an Jonas Leidgschwendner, LL.M..

 Programm Eröffnungsveranstaltung 2021

September 2021


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