13. Kölner Mediensymposium mit dem Kölner Anwaltverein
Das 13. Kölner Mediensymposium der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln fand am Mittwoch, 23. März 2022 unter dem Titel „Mehr als Cum-Ex… Qualitätsberichterstattung über juristische Themen – (Wie) Geht das“ via Zoom statt.
Die Zuhörer folgten der gemeinsamen Einladung der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln und des Kölner Anwaltvereins und konnten sich ein Bild dazu machen, wie und unter welchen Bedingungen hochwertige Rechtsberichterstattung gelingen kann.
In ihren jeweiligen Grußworten betonten der Präsident der TH Köln, Prof. Dr. Stefan Herzig, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und Rechtsanwalt Markus Trude, Vorstandsvorsitzender des Kölner Anwaltsverein, alle die Bedeutung von hochwertiger Rechtsberichterstattung in der heutigen Zeit. Das gälte, so Prof. Dr. Rolf Schwartmann, insb. seit Kriege nicht mehr nur noch mit Waffen, sondern auch mit Informationen geführt würden. Deutlich werde das v.a. an der aktuellen Situation in der Ukraine. Markus Trude verwies zudem darauf, dass die Komplexität unseres Rechtssystems mittlerweile eine Schwelle überschritten habe, die die Übermittlung von Gesetzgebung und Rechtsprechung durch die Medien vor ganz neue Herausforderungen stelle. Die Fähigkeit juristische Sachmaterie Mundgerecht aufzuarbeiten und an den Mann und die Frau zu bringen, sei daher heutzutage das wesentliche Merkmal guter Rechtsberichterstattung.
Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, beschrieb in seinem anschließenden Statement, dass das leider kaum noch gelinge. Juristische Qualitätsberichtserstattung sei in den allgemeinen Medien nicht mehr möglich und, so Minister Biesenbach, auch kaum gewollt. Medienschaffenden ginge es weniger darum, juristische Themen qualifiziert darzustellen, sondern vielmehr darum, Schlagzeilen und Bilder zu erzeugen, Klicks zu generieren. Die Jagd nach Sensation überwiege das journalistische Interesse. Der Cum-Ex Skandal sei ein gutes Beispiel. Kaum ein Medium habe sich die Zeit genommen, den Skandal und die rechtlichen Grundlagen ausführlich zu beleuchten.
Das sah Frank Bräutigam, Leiter der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe, in seinem anschließenden Impulsvortrag anders. Die ARD vermittele der Bevölkerung rechtliche Sachverhalte umfassend und über alle verfügbaren Medienkanäle: über Fernsehformate wie die Tagesschau ebenso wie durch Online-Artikel, soziale-Medien wie Instagramm und Justizpodcasts wie „Die Justizreporter*innen“ . Der Grad der Komplexität hinge hierbei von Faktoren wie der Zielgruppe, dem gewählten Format aber auch dem herrschenden Zeitdruck ab. An eine Eilmeldung seien bspw. völlig andere Anforderungen zu stellen als an ein umfassendes Feature. So gebe es etwa ganze Seiten mit Erklärgrafiken und Texten zum Cum-Ex-Skandal, ebenso wie 90 Sekunden lange Tagesschaubeiträge. Jede Form der Berichterstattung folge eigenen Regeln und habe eine eigene Daseinsberechtigung. Herausforderung sei häufig eine ebenso gründliche, wie schnelle Berichterstattung. Zudem müsse man die komplexen juristischen Fachthemen auch für Laien aufarbeiten und bräuchte daher Mut zur Vereinfachung. Das sei nicht immer schlecht. Die Rechtberichterstattung fungiere als „Übersetzer“, ohne aber einen verlängerten Arm der Justiz darzustellen. Damit Rechtsberichterstattung weiterhin qualitativ hochwertig bliebe, könne auch die Justiz helfen, so Bräutigam. Sie dürfe nicht nur durch Urteile sprechen.
Gute Medienarbeit durch Pressemitteilungen und Gerichtssprecher sei ebenso essentiell, wie organisatorische Erleichterungen für Medienschaffende etwa einfache Akkreditierungsverfahren, Medienräume mit Steckdosen in Gerichtsgebäuden usw.
Die anschließende Diskussion kreiste v.a. um die von Frank Bräutigam aufgeworfene Frage, inwieweit die Justiz selbst Medienarbeit leisten solle bzw. dürfe. Sollten Richter ihre Urteile erklären? Darf/Soll sich die Staatsanwaltschaft zu laufenden Verfahren äußern? Gelingt der Spagat zwischen Unterstützung der Medienschaffenden und Rücksicht auf die Rechte Betroffener in der Praxis? Das sahen die Teilnehmenden aus Medien, Justiz und Politik erwartungsgemäß unterschiedlich. Für ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ konnte man sich daher nicht entscheiden, es konnten aber wichtige Impulse gesetzt werden, um einer Antwort auf die aufgeworfenen Fragen ein Stück näher zu kommen.
Podiumsgäste:
Dr. Peter Allgayer
Richter am Bundesgerichtshof
Peter Biesenbach
Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Frank Bräutigam
Leiter der ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe
Marcus Jung
Wirtschaftsredakteur, Frankfurter Allgemeine Zeitung
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Stirner
Gercke Wollschläger – Kanzlei für Strafrecht
Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
Moderation:
Rechtsanwalt Christoph Lepper
|tdwe| Rechtsanwälte
August 2023