Informationen für die berufliche Praxis
Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln gewährleistet einen hohen Anwendungsbezug in der Lehre. Das fachlich angeleitete Praxisstudium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) ersetzt das frühere Anerkennungsjahr und ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in.
Informationen für Studierende
Informationen für Studierenden zum Praxisstudium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit finden Sie auf den Seiten des Studiengangs
Ein hoher Praxisbezug ist an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln in allen Studiengängen verankert. Im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) ist das fachlich angeleitete Praxisstudium in das vierte Studiensemester integriert. Die Studierenden sollen hier ihre theoretischen Kenntnisse in einem professionellen Handlungsfeld anwenden und ihre Befähigung zur Ausübung dieses Berufes überprüfen. Das Praxisstudium ersetzt das frühere Anerkennungsjahr und ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in.
Hospitationen und Felderkundung im ersten Semester
Im ersten Semester sollen die Studierenden im Rahmen eines Seminars Felderkundungen/Hospitationen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern eigenständig durchführen, dokumentieren und im Seminar aufarbeiten.
Voraussetzung und Gestaltung des Praxisstudiums
PraxisBörse online/ PraxisMesse
Geeignete Praxisstellen
Grundsätzlich sind alle Einrichtungen als Anbieter von Praxisstellen geeignet, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit übernommen und von staatlich anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben. Um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten, sollten in der Praxisstelle ausreichend zeitliche und räumliche Ressourcen für die Studierenden vorhanden sein. Dabei ist wichtig, dass sie in Aufgabengebieten der betreuenden Fachkraft eingesetzt werden und Zugang zu Akten und organisationsbezogenen Unterlagen erhalten. Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit übernehmen die Studierenden selbstständig Aufgaben und führen eigene Projekte durch. Die Teilnahme an Teamsitzungen, Supervisionen und Fortbildungen gehören zum Berufsalltag und sollten ihnen ebenfalls offen stehen.
Anleitung
Die Anleitung erfolgt durch professionelle Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung (Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogen/innen, grad. Dipl./Bachelor), die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld haben, zum regulären Mitarbeiterstamm gehören (keine Ehrenamtlichen oder Honorarkräfte) und hauptsächlich in dem Aufgabengebiet arbeiten, in dem die Studierenden eingesetzt werden.
Da sich die Studierenden an vier von fünf Werktagen in den Einrichtungen befinden, ist die Qualifikation der sie betreuenden Fachkräfte ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Praxisstudiums.
Zeitmodelle
Das Praxisstudium findet regulär jeweils im Sommersemester statt (01.03.–31.08.), kann abweichend aber auch im Wintersemester absolviert werden (01.09.-28.02.) Der Arbeitsumfang beträgt insgesamt 900 Stunden und setzt sich zusammen aus:
Prüfungsordnungen (PO3 und PO4)
- 800 Stunden Anwesenheit in den Einrichtungen (Nettoarbeitszeit, d. h. Berechnung ohne Feiertage, Urlaubstage)
- 100 Stunden für die verpflichtende Teilnahme an Vorbereitungs-, Begleitungs- und Auswertungsveranstaltungen in der Fakultät sowie für das Erstellen des Praxisberichts und weiteres Selbststudium
Das Praxisstudium wird auch in Teilzeit angeboten. Dies gilt für:
- Vollzeitstudierende mit persönlichen Gründen,
- Teilzeitstudierende als regulärer Zeitraum
Der Arbeitsumfang von 900 Stunden bleibt bestehen, die Anwesenheit in der Einrichtung von 800 Stunden erstreckt sich dann über zwei Semester. Der Beginn ist sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich. Diese Praxiszeiten müssen über das Praxisreferat angemeldet werden.
Häufig gestellte Fragen - Frequently asked Questions
1. Was ist das Praxisstudium überhaupt? Und wie unterscheidet es sich von einem „normalen“ Praktikum?
Das fachlich angeleitete Praxisstudium ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in im Bachelorstudium der Sozialen Arbeit.
Im Praxisstudium sollen die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse aus dem Grundstudium in einem professionellen Handlungsfeld anwenden und ihre Befähigung zur Ausübung dieses Berufes überprüfen.
Es werden 800 Stunden (PO3 und PO4) in den Einrichtungen verbracht, die durch die Hochschule fachtheoretisch und durch Supervision begleitet werden.
2. Bekommen die Studierenden Geld im Praxisstudium?
Eine finanzielle Vergütung des Praxisstudiums ist gesetzlich nicht vorgegeben, wird aber von der Fakultät begrüßt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erteilt dazu eine „Kann- Regelung“, nach der Studierende von Fachhochschulen, die während der Praxissemester eine berufspraktische Tätigkeit ausüben, eine Vergütung von monatlich 500 bis zu 650 Euro (je nach Praxissemester) bezahlt werden kann. (vgl. Praktikanten-Richtlinien vom 13.11.2009 VKA).
3. Wie sind die Studierenden während der Praxisphase versichert?
Da das Praxisstudium zum Pflichtbereich des Studiengangs gehört, sind Studierende auch während dieser Zeit in Deutschland kranken- und unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung existiert während des Praxisstudiums dagegen nicht.
4. Wie sieht der Vertrag aus und wo ist dieser zu finden?
Als vertragliche Grundlage dient eine Vereinbarung zwischen Ihnen, als Praxiseinrichtung, den Studierenden und der Fakultät. Die Studierenden können sie vorher downloaden und zur Vertragsunterzeichnung mitbringen.
Die Vereinbarung muss von den Studierenden im dreifachen Original dem Praxisreferat zur Genehmigung vorgelegt werden, mit den Unterschriften des Studierenden und der Leitung der jeweiligen Einrichtung. Die Abgabefrist ist zwei Monate vor Beginn des Praxisstudiums.
5. Was ist eine Zielvereinbarung?
Auf Basis der Tätigkeitsbeschreibung besprechen Sie, als anleitende Fachkraft gemeinsam mit den Studierenden, welche individuellen (Aus-)Bildungsziele diese im Praxisstudium erreichen wollen und können. Die Erarbeitung soll in den ersten vier Wochen des Praxiseinsatzes erfolgen. Diese Zielvereinbarung ist obligatorischer Bestandteil dieses Ausbildungsabschnittes und muss von den Studierenden dem Praxisreferat zur Genehmigung vorgelegt werden.
6. Wie werden die absolvierten Stunden bescheinigt?
Zum Ende der Praxisphase bescheinigt die Einrichtung den Studierenden die absolvierten 800 Stunden über ein entsprechendes Formular (s.u.). Krankheitszeiten von bis zu 10% können, bei Vorlage entsprechender Atteste, in der Nettoarbeitszeit berücksichtigt werden.
7. An wen wendet man sich, wenn es im Praxisstudium Probleme gibt und Gespräche mit dem/der StudentIn nicht erfolgreich sind?
Bitte wenden Sie sich zunächst an die Lehrenden in den Begleitgruppen, die auf der Vereinbarung eingetragen sind. Zusätzlich können Sie sich immer an das Praxisreferat wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.
8. An wen wende ich mich, wenn ich neben Praxisstellen auch weitere Interessen habe, mit der Fakultät zu kooperieren?
Wenden Sie sich an das Praxisreferat. Wir besprechen mit Ihnen, um welche Form der Kooperation es sich handelt und vermitteln Sie gern weiter an die zuständigen KollegInnen.
9. Wie kann ich Stellenangebote bei Ihnen veröffentlichen?
Stellenausschreibungen für Honorartätigkeiten, Praxisstellen, etc. stellen wir gerne in den internen Lernbereich der Studierenden ein. SChicken Sie uns dazu gerne Ihr Angebot als pdf. zu.
Gern hängen wir Ihre Ausschreibungen auch auf unseren Fluren in der Fakultät aus.
10. Gibt es eine Möglichkeit, unsere Einrichtung den Studierenden vorzustellen?
Im Oktober jeden Jahres veranstaltet die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften in ihren Räumen die PraxisMesse, bei der Sie Ihre Arbeitsfelder vorstellen können und ins Gespräch über Möglichkeiten für Praktika, Hospitationen oder für den beruflichen Einstieg kommen können.
Die Anmeldung zur PraxisMesse erfolgt im Frühjahr über die Homepage der TH Köln.