Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Fragen zu Prüfungen?

Der Prüfungsausschuss

Richten Sie ihre Fragen zu Prüfungen, zur Prüfungsordnung oder zum Prüfverfahren bitte immer zuerst per E-Mail an den Ausschuss.

Foyer Ubierring 48, Treppenstufen, Säulen und Studierende (Bild: Dirk Osterkamp)

Gremien an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Dekanat

Das Dekanat ist ein obligatorisches Fakultätsorgan, dessen Verfasstheit im § 6 der Fakultätsordnung geregelt ist. An der Fakultät 01 besteht das Dekanat aus vier Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren einzeln vom Fakultätsrat gewählt werden (s. Wahlordnung der TH Köln). Dies sind: die Dekanin/ der Dekan und drei Prodekaninnen oder Prodekane. Die Dekanatsmitglieder gehören der Gruppe der Professorinnen und Professoren oder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, wobei die Mehrheit der Professorenschaft gewahrt bleiben muss. Die Funktion der Dekanin/ des Dekans bleibt an die Gruppe der Professorinnen und Professoren gebunden. Zentrale Aufgaben des Dekanats sind die Vertretung der Fakultät innerhalb und außerhalb der Hochschule und die Leitung des Lehr- und Studienbetriebs. Die Aufgabenbereiche der  Dekanatsmitglieder werden im § 2 der Geschäftsordnung des Dekanats weiter ausdifferenziert.

Fakultätsrat

Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen für die Fakultät zuständig. Er nimmt die Berichte der Dekanin oder des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten der Fakultät Auskunft geben.
(§7Absatz1 der Fakultätsordnung vom 28.05.03)

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:
Prof. Dr. Andrea Platte (Dekanin), Prof. Dr. Dagmar Brosey (Prodekanin), Caroline Lehmann (Prodekanin), Prof. Dr. Angela Tillmann (Prodekanin)

Stimmberichtigte Mitglieder:
Professoren/innen:
Prof. Dr. Nina Erdmann, Prof. Dr. Schahrzad Farrokhzad, Prof. Dr. Birgit Jagusch, Prof. Dr. Sigrid Leitner, Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler, Prof. Dr. Johannes Schütte, Prof. Dr. Sefik Tagay, Prof. Dr. Julia Zinsmeister

Wiss. Mitarbeiter/innen: Michaela Zufacher, Stefanie Vogt

Weitere Mitarbeiter/innen: Florian Linz

Studierende: Johanna Fink, Luca Johanna Firl, Timo Giebel, Marcel Klein

Prüfungsausschuss

Die Bildung des Prüfungsausschusses und dessen Aufgabenbereiche werden in den §§ 6-8 der Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt. An der Fakultät 01 ist die Funktion auf einen Prüfungsausschuss für alle Studiengänge zentralisiert. Der Ausschuss besteht aus 7 Personen, darunter 4 Mitglieder aus der Professorenschaft, die zugleich den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz führen, einer Person aus dem Kreise der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 2 Studierenden. Der Prüfungsausschuss wird vom Fakultätsrat gewählt. Mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden sollen für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses auch eine Vertreterin oder ein Vertreter gewählt werden. Die Amtszeit der hauptberuflich an der Hochschule tätigen Mitglieder und ihrer Vertreterinnen oder Vertreter beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder und ihrer Vertreterinnen oder Vertreter ein Jahr. Zentrale Aufgaben des Prüfungsausschusses sind die Prüfungsorganisation, die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.

Vorsitzende des Prüfungsausschusses an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften ist: Prof. Dr. Ragnar Hoenig

Stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Schahrzad Farrokhzad

Kontakt: Bitte verwenden Sie für Fragen an den Prüfungsausschuss folgende E-Mail Adresse: f01-pruefungsausschuss@th-koeln.de

Qualitätsverbesserungskommission

Die Einrichtung der Qualitätsverbesserungskommission erfolgt auf Grundlage von § 8a der Fakultätsordnung und § 4 Studiumsqualitätsgesetz. Die Kommission berät die Fakultätsleitung im Hinblick auf geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel. Der Kommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: 5 Studierende, eine Prodekanin/ ein Prodekan, zwei Professorinnen oder Professoren und eine Person aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die studentischen Mitglieder werden vom Fachschaftsrat benannt; die übrigen Mitglieder werden von der Dekanin oder dem Dekan im Benehmen mit dem Fakultätsrat benannt. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre.

Berufungskommission

Die Bildung einer Berufungskommission ist bei der Besetzung einer Professur oder einer Lecturer - Stelle zwingend erforderlich. Die Zusammensetzung der Kommissionen regelt § 5 der Berufungsordnung der Fachhochschule Köln. Die Tätigkeit der Berufungskommission beginnt mit der Benennung der Mitglieder durch den Fakultätsrat und endet mit der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Zentrale Aufgabe der Berufungskommission ist die inhaltliche und organisatorische Begleitung eines Stellenbesetzungsverfahrens. Berufungskommissionen bestehen aus 6 Mitgliedern. Dies sind: 3 Professorinnen/ Professoren, 1 akademische Mitarbeiterin/ akademischer Mitarbeiter, 1 Studierende/r und eine externe Hochschullehrerin/ ein externer Hochschullehrer. Für jedes Mitglied, dessen Gruppe nur mit einem Mitglied vertreten ist, wird eine persönliche Stellvertreterin oder ein persönlicher Stellvertreter gewählt. Des Weiteren sollen mindestens zwei stimmberechtigte Frauen (darunter eine Professorin) der Kommission angehören. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung können an den Sitzungen mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. Sie sind aber nicht stimmberechtigt.

Fakultative Gremien

Der Verein für Angewandte Sozialwissenschaften (VAS) ist der Förderverein der Fakultät. Zentrale Aufgabe des VAS ist die berufliche und persönliche Vernetzung zwischen Absolventinnen/ Absolventen und der Fakultät. Grundlage der Vereinsarbeit ist die Vereinssatzung, zentrales Organ ist der Vorstand, der gemäß § 5 der Vereinssatzung von den Vereinsmitgliedern gewählt wird. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern. Dies sind: Die Vorsitzende/ der Vorsitzende und 2 Stellvertreterinnen/ Stellvertreter, die Kassenwartin/ der Kassenwart, die Schriftführerin/ der Schriftführer, die Dekanin/ der Dekan und ein studentisches Mitglied. Die Amtszeit des Vorstands beträgt 2 Jahre. In der Hall of Fame werden Abschlussarbeiten gewürdigt, die durch ihre inhaltliche und methodische Qualität, durch den besonderen Gegenstand, durch ihren treffsicheren Praxisbezug, durch das Engagement, das in der Bearbeitung deutlich wird, besonders auffallen und aus den mit "sehr gut" benoteten Arbeiten herausragen. Die Jury der Hall of Fame besteht aus 5 Mitgliedern: 2 Lehrende der Fakultät, darunter mindestens eine Professorin/ ein Professor, ein externes Mitglied, ein studentisches Mitglied und ein ‚Organisator‘ der Jury ohne Stimmrecht. Die Amtszeit der Mitglieder ist nicht begrenzt.

Fachschaftsrat

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