Forschung am Institut für Soziales Recht (ISR)
Die Mitglieder des Instituts sind in der Forschung auf den Gebieten des Sozialen Rechts tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte finden sich in folgenden Rechtsbereichen:
Rechte von Menschen mit Behinderungen, Rechtsfragen der Geschlechterverhältnisse, Antidiskriminierungsrecht, Instrumente und Methoden im Erwachsenenschutzrecht (Betreuungsrecht, Vorsorgerecht und PsychKG, Gewalt in der Pflege), institutionelle Verantwortung bei Kindeswohlgefährdungen, Netzwerkstrukturen und Einzelfallhilfe bei häuslicher Gewalt sowie der Themenbereich: Gewalt in Institutionen einschließlich sexualisierter Gewalt.
Die Mitglieder des Instituts publizieren regelmäßig in Fachzeitschriften, Lehrbüchern und Handbüchern und halten Vorträge auf Tagungen und Konferenzen. Das ISR ist an interdisziplinären Forschungsprojekten beteiligt. Das Institut will auf seinen Forschungsgebieten dazu beitragen, das Recht fortzuentwickeln, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis einfließen zu lassen und die transdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern.
Die Mitglieder bringen sich als GutachterInnen bei Bundes- und Landesministerien, als Sachverständige in parlamentarischen Anhörungen und als wissenschaftliche Mitglieder verschiedener Beiräte und rechtspolitischer Arbeitsgruppen in die Weiterentwicklung des Sozialen Rechts ein.
Zu den Kooperationspartnern im Bereich der Forschung gehören u.a.:
- Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld
- Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauen- und Genderforschung e.V., Frankfurt/Main,
- Institut für Sozialforschung und Sozialpolitik (ISG), Köln
- Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Bielefeld
- Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung des Deutschen Jugendinstituts, München
- Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsinstitut Freiburg/Berlin
- SOKO Institut GmbH, Sozialforschung und Kommunikation, Bielefeld
- Dissens e.V., Institut für Bildung und Forschung, Berlin