Fakultätsbeauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung
Studierende mit einer chronischer Erkrankung/Behinderung dürfen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden. Sie haben das Recht, die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. An der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften können Studien- und Prüfungsbedingungen in vielen Fällen an die individuellen Bedarfe dieser Studierenden angepasst werden. Nutzen Sie darum möglichst frühzeitig unsere Informations- und Beratungsangebote. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Angst vor krankheitsbedingten Fehlzeiten im Studium oder Nachteilen in den Prüfungen haben!
Information/Beratung/Unterstützung
An der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Studierenden mit chronischen Erkrankungen/ Behinderung Chancengleichheit im Studium zu sichern.
Hierzu zählen wir insbesondere:
- die bedarfsgerechte Gestaltung des Studiums und der Praxiszeit bei eingeschränkter Studierfähigkeit (z.B. Teilzeitstudium, Ausgleich krankheitsbedingter Fehlzeiten, Nachteilsausgleiche bei Prüfungen)
- den Schutz vor Benachteiligungen
- Möglichkeiten des Abbaus baulicher, technischer und sprachlicher Barrieren
- Beratung zu staatlichen Leistungen für Studierende mit Behinderungen (z.B. Assistenz, Gebärdensprachdolmetschung)
- Vermittlung externer Beratungs- und Unterstützungsangebote
Ihre Ansprechpartnerin an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften für alle organisatorischen und rechtlichen Fragen rund um das Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist Prof. Dr. Julia Zinsmeister. Die Beratung erfolgt streng vertraulich.