Praxissemester am Schmalenbach Institut
Informationen über den organisatorischen Verlauf des Praxissemesters in den Bachelorstudiengängen Banking and Finance (B. Sc.), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), International Business (B. Sc.) und Wirtschaftsrecht (LL. B.).
Studierende der Bachelorstudiengängen Banking and Finance (B. Sc.), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), International Business (B. Sc.) und Wirtschafts Recht (LL. B.) können auf freiwilliger Basis ein Praxissemester beantragen, wenn sie mindestens 60 ECTS erreicht haben. Die Studiendauer verlängert sich durch die Zulassung zum Praxissemester von sechs auf sieben Semester. Für ein erfolgreich absolviertes Praxissemester werden als Kompensation für das zusätzliche Semester 30 ECTS vergeben.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Das Praxissemester wird nicht benotet.
- Ein Praxissemester nach Abschluss der Bachelorarbeit ist möglich.
- Die Anmeldung zu einem Praxissemester beim Prüfungsausschussvorsitzenden muss eine Woche bevor die letzte Prüfungsleistung erbracht wird erfolgen, um eine automatische Exmatrikulation bei Erbringen der letzten Prüfungsleistung zu vermeiden.
- Die Bachelorarbeit kann auch während des Praxissemesters geschrieben werden.
- Während des Praxissemesters dürfen Modulprüfungen durchgeführt werden.
- Die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle erfolgt selbstständig durch die Studierenden.
Für Studierende die an der Einführungsveranstaltung vor Beginn des Praktikums bzw. an der Abschlussveranstaltung nach Beendigung des Praktikums nicht teilnehmen können, hat der Prüfungsausschuss eine Kompensationsleistung beschlossen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit für die verpasste Praxissemesterveranstaltung eine Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten anzufertigen. Das Thema für die Hausarbeit wird vom Praxissemesterbeauftragten festgelegt und muss mit dem Praxissemesterbericht und einer Kopie der Präsentationsunterlage zum Abschluss des Praxissemesters beim Beauftragten abgegeben werden.
Sollte die Kompensationsleistung gewählt werden, so ist dies dem Praxissemesterbeauftragten im Fall der Einführungsveranstaltung vor Beginn des Praktikums bzw. im Fall der Abschlussveranstaltung vor Ende des Praktikums mitzuteilen.
Studierende die Ihr Praxissemester als letzte Studienleistung in den Semesterferien beenden, können auch noch die erste Praxissemesterveranstaltung im folgenden Semester besuchen, ohne dass eine Rückmeldung für dieses Semester notwendig ist oder dieses Semester für die Studienzeit gezählt wird.
Für die Studierenden des Bachelorstudiengangs International Business gelten folgende Besonderheiten:
- Das 20-wöchige Praktikum muss in Vollzeit im Ausland absolviert werden
- Der Praxissemesterbeauftragte ist Herr Professor Volkmann.
- Nach Abschluss des Praktikums ist eine Beurteilung des Praktikumsgebers erwünscht.
- Herr Professor Volkmann führt mit den Studierenden ein abschließendes Coaching Gespräch.
- Die Anforderungen an den Bericht zum Auslandspraktikum finden Sie in detaillierter Form im Download Bereich.
- Es gilt ein seperates Anmeldeformular
Taskin Yilmaz
Ansprechpartner für administrative Fragen. Inhaltliche Fragen, können Sie an den entsprechenden Praxissemesterbeauftragten richten.
- Raum B1.61c
- +49 221-8275-3593
- taskin.yilmaz@th-koeln.de