Martina Brüderle

Martina Brüderle

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

Nächste Bewerbungsfrist

für eine Personalmobilität im Wintersemester ist der 1. Juni,
für eine Personalmobilität im Sommersemester ist der 1. Dezember.

Weltkugel (Bild: Internationale Angelegenheiten/Kim Strumpf)

Erasmus+ Personalmobilität

Erasmus+ bietet viel mehr als Studierendenmobilität – Mobilitäten von Hochschuldozent*innen können genauso gefördert werden wie Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen von wissenschaftlichem/ nicht-wissenschaftlichem Personal. Erfahrungen im Ausland zu sammeln, hat viele Vorteile, persönlich wie beruflich - wir freuen uns, Sie zu diesem Thema zu beraten.

Eine kurze Gastdozentur an einer unser europäischen Partnerhochschulen? Als Mitarbeiter*in der Hochschulverwaltung im Rahmen einer Hospitation den eigenen Horizont erweitern oder an einer International Week in Ihrem Fachgebiet teilnehmen? Das Erasmus+ Programm gibt Ihnen die Gelegenheit, ein solches Vorhaben in einem der teilnehmenden Länder umzusetzen.

Ziel ist es, die Arbeit in einer Hochschulverwaltung oder -institution einer anderen europäischen Hochschule kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.

Was kann gefördert werden?

Im Rahmen der Personalmobilität können Aufenthalte von 2 bis 60 Tagen zu Lehr-,  Fort- und Weiterbildungszwecken an Gastinstitutionen im Ausland gefördert werden.

Mobiltät zu Lehrzwecken – Teaching Mobility

Als Dozent*in stärken Sie mit Ihrem Aufenthalt die internationale Dimension der Partnerhochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln Ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Hochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und Lehrmethoden einbezogen werden. Ihre Auslandsmobilität macht Sie darüber hinaus zu einem wichtigen Multiplikator für unsere Studierenden.

Das gemeinsame Ziel sollte sein, Studierenden zu einem akademischen oder berufsvorbereitenden Auslandsaufenthalt zu animieren.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken – Training Mobility

Die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken richtet sich an das gesamte Personal der TH Köln: Präsidium, Hochschulreferate, zentralen Einrichtungen und Fakultäten. Es bietet die Möglichkeit einen Schulungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland wahrzunehmen. Die Fort- und Weiterbildung sollte eine Relevanz für die tägliche Arbeit an der TH Köln haben. Mögliche Mobilitätsformate sind in diesem Kontext beispielsweise:

  • Job Shadowing/ Hospitationen
  • Teilnahme an Workshops/ Seminaren/ Trainings
  • Teilnahme an einer International Staff Week
  • Beteiligung an Prüfungen
  • Fachliche Betreuung/ Supervision von Studierenden
  • Monitoring von Erasmus+ Projekten

Eine Kombination von Lehr-, Fort- und Weiterbildungsvorhaben ist ebenfalls möglich. Forschungsvorhaben und Konferenzteilnahmen sind nicht förderfähig.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Es werden Fördermittel zur Deckung der Fahrt- und Aufenthaltskosten -  in Form von Pauschalen gewährt.

Reisekostenzuschüsse

Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität anhand des Online-Rechners der EU ermittelt. Bei „grünem Reisen“ werden leicht erhöhte Reisekostenzuschüsse gewährt:

Reisedistanz* Reisekostenzuschüsse Zuschüsse für "grünes Reisen"**
0 - 99 km 23 EUR
100 - 499 km 180 EUR  + 30 EUR
500 - 1.999 km 275 EUR + 45 EUR
2.000 - 2.999 km 360 EUR + 50 EUR
3.000 - 3.999 km 530 EUR + 80 EUR
4.000 - 7.999 km 820 EUR
8.000 km und mehr 1500 EUR

*Die "Reisedistanz" entspricht der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Zielort. Der "Betrag" entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort.

**Grünes Reisen: Unter "grünem Reisen" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Bitte beachten Sie: Es können nur tatsächlich entstandene Reisekostenaufwendungen bis zur maximal zugesagten Förderhöhe erstattet werden. Die Erstattung erfolgt nach Landesreisekostengesetz. Es erfolgt keine pauschale Abrechnung und Erstattung.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten werden auf Basis von Pauschalsätzen abhängig vom jeweiligen Zielland nach den untenstehenden Tagessätzen kalkuliert.

Ländergruppe Zielland Tagessatz*

Gruppe 1:

Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Partnerländer aus den Regionen 1-12** und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich) 180 EUR

Gruppe 2:

Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern sowie Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) 160 EUR

Gruppe 3:

Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei,Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 EUR

*Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70% des Tagessatzes.

**Partnerländer der Region 1-12 (im Wesentlichen alle Nicht-EU-Länder)

Voraussetzungen

Der Auslandsaufenthalt muss mindestens zwei Tage und kann maximal 60 Tage betragen - aufgrund der Knappheit der Fördermittel können in der Regel nur Aufenthalte bis zu 14 Tagen gefördert werden. Empfohlen wird ein Aufenthalt von einer Woche.

Bitte beachten Sie zudem, dass entsprechende Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Teilnahme am Auslandsaufenthalt vorausgesetzt werden. Darüber hinaus sollte die grundsätzliche Bereitschaft bestehen, auch einen Gegenbesuch zu empfangen.

Zusätzliche Voraussetzungen für Mobilität zu Lehrzwecken

Im Rahmen einer Mobilität zu Lehrzwecken muss der Lehraufenthalt mindestens acht Unterrichtseinheiten pro Woche umfassen. Bei einer Kombination aus Lehre, Fort- und Weiterbildung reduziert sich der Anteil erforderlicher Lehreinheiten auf vier pro Woche.

Außerdem muss bei einer Mobilität zu Lehrzwecken ein Kooperationsvertrag zwischen der TH Köln und der aufnehmenden Gasthochschule bereits bestehen oder für diesen Zweck abgeschlossen werden.

Bewerbung

1. Stimmen Sie Ihr Vorhaben (Ziele, Inhalte und grobe Zeitplanung) oder das Interesse an einer Mobilität grundsätzlich zunächst mit Ihrer Führungskraft ab.

2. Verfügen Sie bereits über internationale Kontakte, dann nehmen Sie gerne mit Kontakt mit der jeweiligen Abteilung/Institut im Ausland auf und klären, ob die Gastinstitution bereit ist, Sie aufzunehmen.

Haben Sie noch keine internationalen Kontakte, dann unterstützt Sie das Referat für Internationale Angelegenheiten bei der Identifikation und Kontaktaufnahme möglicher Gastinstitutionen. Kontaktieren Sie gerne hierzu Martina Brüderle von den International Scholar Services und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

3. Füllen Sie das Bewerbungsformular mit Angaben zu Ihrem geplanten Auslandsvorhaben und senden es bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist per E-Mail an: international-scholars@th-koeln.de

Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung die Gastinstitution noch nicht feststehen oder die Zusage noch nicht vorliegen, können Sie sich trotzdem unter Angabe Ihres Wunschlandes / bevorzugte Gastinstitution bewerben. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter*innen, die über keine internationalen Kontakte verfügen.

Es können Bewerbungen für max. zwei Mobilitäten pro Semester eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesem Fall an, welche Mobilität bei der Vergabe prioritär berücksichtigt werden soll.

Bewerbungsfristen

Für eine Mobilität im Wintersemester: 1. Juni
Für eine Mobilität im Sommersemester: 1. Dezember

Auswahl

Sofern ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen werden alle Vorhaben gefördert.

Grundsätzlich können gemäß den Richtlinien der EU Kommission innerhalb eines Förderjahres nur 20% der zur Verfügung stehenden Gesamtfördermittel für Mobilitäten in Erasmus+ Partnerländer verausgabt werden.

Gehen mehr Bewerbungen ein, als Fördermittel für Mobilitäten in Programm- oder Partnerländer zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:

  • Mitarbeiter*innen, die zum ersten Mal eine Auslandsmobilität absolvieren, werden bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt.
  • Die Anzahl geförderter Mobilitätsaktivitäten wird auf einen Aufenthalt pro Mitarbeiter*in und Förderjahr begrenzt.
  • Begrenzung der Förderdauer auf maximal zwei Wochen.

Über die Auswahlentscheidungen werden Sie spätestens acht Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail informiert.

Ausgewählt – wie geht es weiter?

Wenn Sie ausgewählt wurden, wird mit Ihnen abgeklärt, ob bereits alle wesentlichen Details (Zusage aufnehmende Einrichtung, Dauer, Zeitpunkt, Transportmittel) des Aufenthaltes feststehen. Sollte es noch Unklarheiten oder Fragen geben, werden diese gerne in einem Beratungsgespräch geklärt.

Sobald alle Eckdaten Ihrer Mobilität feststehen, werden mit Ihnen zwei Vereinbarungen geschlossen:

  • Das "Grant Agreement" stellt die Fördervereinbarung zwischen Ihnen und der TH Köln dar. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes, enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise.
  • Das "Mobility Agreement" bildet die Mobilitätsvereinbarung zwischen Ihrer Gastinstitution, der TH Köln und Ihnen. Es soll den Zeitraum, die Ziele, Inhalte sowie die zu erwartenden Ergebnisse des Aufenthaltes festhalten. Dieses Dokument wird von allen drei genannten Parteien vor Antritt der Mobilität unterzeichnet.

Darüber hinaus erhalten Sie noch folgende zwei Dokumente:

  • Der "Letter of Confirmation", ein Bestätigungsformular über den absolvierten Auslandsaufenthalt, den die Gastinstitution am Ende der Mobilität vor Ort unterzeichnen muss.
  • Die Förderzusage als interner Nachweis für Ihre Reisekostenabrechnung in ESS-MSS.

+ Vor der Mobilität

Folgende Schritte sollten vor Ihrer Mobilität erledigt werden:

  • Senden Sie das von der Gastinstitution und Ihnen unterzeichnete Mobility Agreement (digitale Kopie) an international-scholars@th-koeln.de.
  • Senden Sie das von Ihnen unterzeichnete Grant Agreement (Original) per Hauspost an: Martina Brüderle, Referat für Internationale Angelegenheiten, GWZ.
  • Legen Sie einen Reiseantrag im ESS-MSS an und laden Sie die Förderzusage als Anlage hoch, ändern die Kostenstelle auf das in der Förderzusagen zur Verfügung gestellte PSP-Element und beantragen Sie bei Bedarf einen Reisekostenvorschuss (ansonsten erhalten Sie Ihre Fördermittel erst mit der Reisekostenabrechnung).
  • Beantragen Sie die A1-Bescheinigung zur Sozialversicherung spätenstens 1 Woche vor Abreise über Ihre*n Personalsachbearbeiter*in im Hochschulreferat Personalservice. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Prüfen Sie nach, ob Sie über ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt verfügen. (Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nur während der Dauer des Dienstgeschäfts im Ausland über die TH unfallversichert sind.)

+ Während der Mobilität

Bitte lassen Sie sich den "Letter of Confirmation" von der Gasteinrichtung unterzeichnen.

+ Nach der Mobilität

Nach Abschluss Ihrer Mobilität müssen noch folgende Schritte erledigt werden:

  • Senden Sie den Letter of Confirmation entweder per E-Mail an international-scholars@th-koeln.de an Martina Brüderle, Referat für Internationale Angelegenheiten, GWZ
  • Füllen Sie bitte zeitnah den „EU-Survey“, ein Online-Fragebogen der EU zu Ihrer absolvierten Mobilität aus. Er wird Ihnen automatisiert per E-Mail über ein EU-Portal zugesendet. Die Beantwortung ist gemäß der Fördervereinbarung verpflichtend.
  • Nehmen Sie die Reisekostenabrechnung via ESS-MSS vor. Hierzu benötigen Sie die Originalbelege (z. B. Tickets, Bordkarten, Hotelrechnungen etc.). Das Reisemanagement nimmt die Reisekostenerstattung nach Landesreisekostengesetz vor.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und angenehmen Auslandsaufenthalt und freuen uns, wenn Sie uns von Ihren Erfahrungen berichten.

Martina Brüderle

Martina Brüderle

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

Nächste Bewerbungsfrist

für eine Personalmobilität im Wintersemester ist der 1. Juni,
für eine Personalmobilität im Sommersemester ist der 1. Dezember.


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